Kann vorbeugendes internationales Handeln die
Ursachen von Fluchtlingsströmen abbauen und eindammen helfen?*
Luise
Druke-Bolewski*
(published in: Jahrbuch der Deutschen Stiftung fur UNO
Fluchtlingshilfe, 1988, ed. Klaus-Henning Rosen, Nomos, Baden-Baden, pp.
43-62)
I. Warum das Problem immer schwieriger wird
Von
Menschen verursachte Krisen und Konflikte haben gewaltige Fluchtlingsströme
ausgelost.
Die genaue Zuordnung des jeweiligen Fluchtlingsstatus erweist sich
dabei im Einzelfall als häufig nicht durchfuhrbar.
Die Aufgaben des Hohen Fluchtlingskommissars der Vereinten Nationen
(UNHCR) gehen daher heute bereits weit über die in der Genfer Fluchtlingskonvention
von 1951 enthaltene ursprüngliche Zielsetzung der Gewahrung
von Hilfe und der Forderung von Dauerlosungen
fur
einzelne Fluchtlinge hinaus. So sah sich UNHCR mittlerweile sogar
schon vor die Notwendigkeit gestellt, Betroffenen in deren Heimatländern selbst
Hilfe zukommen zu lassen. Erwahnt seien hier etwa die Heimkehrwilligen und
verschleppten Personen im Sudan (vgl. Res. 1655 (LII) des Wirtschafts- und
Sozialrats), die verschleppten Personen in Vietnam (vgl. GA Res. 3455 (XXX) vom
9.12.1975) sowie Personen in quasi-Flüchtlingssituationen (vgl. die Deklaration
der Konferenz von Cartagena vom 22.11.1984).
In
einer Rede in Oxford im November vergangenen Jahres wies der Hohe
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen darauf hin, daß das
Flüchtlingsrecht alle Aspekte der Flüchtlingsproblematik mit einbeziehen müsse.
Die aktuellen Flüchtlingsprobleme B so Herr Hocké B gelte es auf internationaler Ebene zu einem zentralen
Anliegen zu machen, um so auch den Ursachen von Flüchtlingsbewegungen, wie
politischer Verfolgung und Gewalt, entgegenzuwirken. +Humanitare
Vorstosse
bei Regierungen zugunsten von Flüchtlingen*, so Herr Hocké, +reichen allein nicht mehr aus. Es müssen vielmehr auch
die politischen Gegebenheiten beim Namen genannt werden, die als jeweiliger
Auslöser einer Fluchtbewegung gewirkt haben* (vgl. Hocke, 1986). Humanitäre Ziele
und die Bereitschaft von Regierungen zur Beseitigung der Ursachen von
Flüchtlingsströmen, so führte er weiter aus, gelte es auf einen Nenner zu
bringen. UNHCR könne jedoch nur so wirksam sein, wie dies die einzelnen Staaten
wünschten. Deren fehlende Bereitschaft zur Unterstützung von UNHCR bei der
Wahrnehmung humanitärer Aufgaben sowie ein mitunter uneinheitliches Vorgehen in
den einzelnen Regionen habe die Arbeit von UNHCR in der Vergangenheit häufig
erschwert. Der Hohe Flüchtlingskommissar ließ indes keinen Zweifel daran, dass +UNHCR
bereit ist, derartige Initiativen mit zu tragen, falls dies dem Willen der
Regierungen entspricht*
(vgl. Hocke, 1986).
II. Grenzen des geltenden institutionellen und
rechtlichen Rahmens
Internationale
Diplomatie und internationale Politik pflegten ihr Hauptaugenmerk bisher
vorrangig auf Probleme des Friedens und der Sicherheit sowie verstärkt auf
massive Verletzungen der Menschenrechte, weniger jedoch auf die Ursachen neuer
Flüchtlingsströme, zu richten. Von daher auch mag sich erklären, warum man,
international gesehen, auf Flüchtlinge, die ihr Land verlassen müssen, offenbar
ganz anders reagiert, als auf solche, die in ihrem Heimatland selbst zu
Flüchtlingen werden (vgl. G. Coles, Pre-Flow Aspects, 1982). Allerdings kann
bei weitem nicht jeder, der +seine
Zelte abgebrochen*
hat, auch den Schutz von UNHCR in Anspruch nehmen. Gewährt wird dieser
lediglich:
(i) Personen, die sich einer Verfolgung im
Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ausgesetzt sehen, sowie
(ii) verschleppten Personen in
quasi-Flüchtlingssituationen.
Ungeachtet
der Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs fallen dagegen folgende Personengruppen
weiterhin nicht unter die geltenden rechtlichen Bestimmungen:
(i) Personen, die ihre Heimat ausschließlich
aus wirtschaftlichen Gründen verlassen haben (sog. +Wirtschaftsflüchtlinge*);
(ii) Personen, die vor Naturkatastrophen (Hunger-
und Dürrekatastrophen, Überschwemmungen usw.) geflohen sind (sofern ihre Flucht
keine anderen Gründe hatte), sowie
(iii) innerhalb ihrer Heimatländer verschleppte
Personen (vgl. Henkel, 1985).
Grund
für die allmähliche Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs war die immer größer
werdende Zahl von Menschen, die sich gezwungen sah, ihre Heimat B über nationale Grenzen hinweg B zu verlassen, so daß Sofortmaßnahmen und neue
Strategien unabdingbar wurden. Auf feste Normen zur Vermeidung von
Flüchtlingsbewegungen, die auch für Flüchtlingsorganisationen rechtsverbindlich
sein könnten, hat sich die Völkerfamilie bisher allerdings noch nicht zu
einigen vermocht. Auch eine Normierung von Pflichten der Ursprungsländer
gegenüber ausreisewilligen Staatsbürgern sucht man in den einschlägigen
Gesetzestexten bisher vergebens.
Zwar
wurden international gesehen grosse Anstrengungen unternommen, doch dienten diese
überwiegend der Bekämpfung der Symptome und weniger der Ursachen. Von den
Möglichkeiten zur vorbeugenden Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen wurde
angesichts dessen, was tatsächlich möglich gewesen wäre, bisher viel zu wenig
Gebrauch gemacht. Notwendig ist daher ein koordiniertes und einheitliches
Vorgehen, in dessen Verlauf die verschiedenen beteiligten Gremien einen
umfassenden Aktionsplan erstellen, der sich zeitlich von den ersten Anzeichen
eines beginnenden Flüchtlingsstromes bis zur längerfristigen Entwicklung nach dessen
Einsetzen erstreckt.
Die
durch Krisen und Konflikte ausgelösten gewaltigen Flüchtlingsströme haben gewiß
großes menschliches Leid verursacht. Doch damit nicht genug. Bei unbedachtem
Vorgehen bergen sie die Gefahr schwerwiegender Folgen und können sogar zu einer
Bedrohung der nationalen und regionalen Sicherheit führen.
Im
Bewußtsein dieser wichtigen Erkenntnis hat die Völkerfamilie in den vergangenen
beiden Jahrzehnten Initiativen zur Beseitigung der Ursachen von
Flüchtlingsströmen ergriffen, auf die wir im folgenden kurz eingehen wollen.
III. Initiativen zur Beseitigung der Ursachen von
Flüchtlingsströmen
1. Staatliche
und UN-Initiativen
Der
ständig wachsende Strom von Flüchtlingen hat eine Reihe von Einzelpersonen,
Institutionen und Regierungen veranlaßt, Überlegungen anzustellen, wie dieser
Entwicklung längerfristig begegnet werden kann.
(a) Der
Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen (UNHCHR)
Im
Jahre 1967 empfahl der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (vgl.
Res. 1237 XLII) der Generalversammlung die Einrichtung des Amtes eines Hohen
Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen (UNHCHR). Ursprünglich war
vorgesehen, daß dieser die Einhaltung der Menschenrechte überwachen und darüber
hinaus eine Kundschafter- und Vermittlerrolle übernehmen sollte. Diese
Empfehlung wurde über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren hinweg im Dritten
Ausschuß der Generalversammlung immer wieder kontrovers diskutiert . Als
schwierig erwiesen sich diese Debatten insbesondere deshalb, weil argumentiert
wurde, die Schaffung des UNHCHR stelle kein geeignetes Instrument zur Förderung
der Menschenrechte dar und verletze im übrigen Artikel 2, Absatz 7 der Charta
der Vereinten Nationen, der die Nichteinmischung der Vereinten Nationen in die
inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten garantiert (vgl. McDonald, 1972).
Am
8.12.1971 schliesslich brachte Schweden im Namen von Afghanistan,
Kanada, Costa Rica, dem Iran und funf weiteren Landern einen
neuen Resolutionsentwurf (A/C.3/L 1851) ein. Dieser Entwurf berücksichtigte
zwar einige der zuvor erhobenen Einwände und wurde auch erneut ausführlich
erörtert. Als er aber vom Plenum dann mit 52 zu 40 Stimmen bei 25 Enthaltungen
auf die 28. Sitzung vertagt wurde, war er im Grunde +gescheitert*, wenngleich er seitdem in regelmäßigen Zeitabständen
immer wieder ins Gespräch gebracht wird.
(b) Vermeidung
neuer Flüchtlingsströme durch internationale Zusammenarbeit
Einer
Anregung der Bundesrepublik Deutschland folgend forderte die Generalversammlung
im weiteren Verlauf die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, dem
Generalsekretär Vorschläge im Hinblick auf die Vermeidung neuer
Flüchtlingsbewegungen zu unterbreiten. Ein Jahr darauf setzte der Generalsekretar B ausgehend von dem bei den Mitgliedstaaten
ausgelösten Echo und auf der Grundlage der Resolution 36/148 der
Generalversammlung B
eine aus Regierungsexperten bestehende Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen
ein, die das Problem einer umfassenden Prüfung unterziehen und Vorschläge für
ein konkretes Vorgehen ausarbeiten sollte. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist
ein Abschlussbericht, den diese Arbeitsgruppe nach 128 Sitzungen im
Mai 1986 vorgelegt hat. Die Arbeitsgruppe kommt darin zu dem Ergebnis, daß das
Wirksamwerden des UN-Systems bei der Vermeidung neuer Flüchtlingsströme
erheblich dadurch beeinträchtigt wird, daß einzelne Staaten völkerrechtliche
Grundsätze offenbar nur lückenhaft einzuhalten bereit sind. Sie empfiehlt der
Generalversammlung daher, die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihren
Verpflichtungen, einschliesslich der Einhaltung der Charta der Vereinten
Nationen, nachzukommen, Konflikte nur mit friedlichen Mitteln auszutragen und
keine Politiken zu verfolgen, die geeignet sind, neue Fluchtlingsströme
auszulosen
(vgl. A/41/324, 1986).
Die
Experten aus 25 Länder umfassende Arbeitsgruppe forderte die Generalversammlung
gleichzeitig auf, den Generalsekretar zu ermutigen, seine
Kompetenzen umfassender wahrzunehmen, der Frage der Vermeidung neuer
Flüchtlingsströme seine fortgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen, für einen
rechtzeitigen und detatillierteren Informationsfluß innerhalb des Sekretariats
Sorge zu tragen, durch eine verbesserte Koordination auf Sekretariatsebene die
Auswertung von Informationen zu erleichtern und damit ein frühzeitiges Erkennen
von Entwicklungen, die Flüchtlingsströme auslösen können, zu ermöglichen, sowie
die Zusammenarbeit der beteiligten UN-Organe, Sondereinrichtungen und
Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein rechtzeitiges und wirksameres Vorgehen
verbessern zu helfen.
Wenngleich
die Arbeitsgruppe keine konkreten Empfehlungen aussprach, so konnte diese
Initiative doch als integraler Bestandteil eines über humanitäres Handeln
hinausgehenden un die Errichtung eines Systems vorbeugender Maßnahmen
beinhaltenden Gesamtkonzepts aufgefaßt werden (vgl. Coles, 1982). Die
Bundesrepublik Deutschland als Initiator hatte mit ihrem Vorstoß bezweckt:
(a) Den Mitgliedstaaten Verhaltensrichtlinien an
die Hand zu geben und
(b) konkrete vorbeugende Maßnahmen in Gang zu
setzen.
Gleichzeitig
stellte die Initiative eine Mahnung an alle Staaten dar, durch eine gerechte
Behandlung aller Bevölkerungsgruppen dafür Sorge zu tragen, daß sich niemand
aus existentiellen Gründen zum Verlassen seiner Heimat genötigt sieht.
Allerdings beanstandeten Vertreter von Menschenrechts- und
Flüchtlingshilfeorganisationen, daß man gerade der Verwirklichung der mittlerweile allgemein anerkannten Menschen-
und Flüchtlingsrechte, wie etwa des Rechts auf Freizügigkeit und
Nichtabweisung, zu wenig Beachtung geschenkt habe.
Des
weiteren war es der UN-Expertengruppe trotz aller Bemühungen nicht gelungen,
die bestehenden grundsätzlichen Meinungsunterschiede hinsichtlich der konkreten
zu ergreifenden Maßnahmen völlig auszuräumen. Während die Experten der
westlichen Staaten und der Entwicklungsländer gerne die Rolle des
Generalsekretärs bei der Konfliktvermeidung gestärkt gesehen hätten, vertrat
der sowjetische Experte die Auffassung, daß die vorhandenen Kompetenzen der
kollektiven UN-Organe zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen ausreichten. Er bekräftigte
im übrigen die diesbezügliche Zuständigkeit des Sicherheitsrats und wandte sich
gleichzeitig dagegen, dem Generalsekretär zusätzliche Befugnisse einzuräumen
(vgl. Opiz, 1985).
Die
jüngste Erklärung von Generalsekretär Gorbatschow zur Notwendigkeit der
Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen mag hier als Zeichen einer leichten
Akzentverschiebung auf sowjetischer Seite gewertet werden. Ein Anhalten dieses
Trends könnte dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit und Wirksamkeit
gemeinsamer internationaler Anstrengungen zur Vermeidung von
Flüchtlingsbewegungen zu erhöhen (vgl. Gorbatschow, 1987). Dass die
staatliche Verpflichtung zur Einhaltung allgemein anerkannter völkerrechtlicher
Grundsätze auch die Zustimmung des sowjetischen Experten fand, mag als weiteres
Zeichen von +Glasnost* gewertet werden.
(c) UN-Menschenrechtskommission
fordert Untersuchung des Sonderberichterstatters zum Thema +Menschenrechte und Massenexodus*
Das
Phänomen der +Massenflucht*, von dem bis 1980 weltweit bereits mehr als 10
Millionen Menschen erfaßt waren, ruft nicht nur wirtschaftliche und soziale
Probleme hervor, sondern ist auch Auslöser einer Vielzahl von Spannungen und
Konflikten. Zunehmend erweisen sich dabei die den Opfern von Verschleppung und
Vertreibung traditionell offenstehenden Wege der Umsiedlung, Neuansiedlung in
einem asylgewährenden Land oder freiwilligen Wiedereingliederung als blockiert.
Eine Reihe von Staaten gelangte daher zu der Auffassung, daß die durch das
Phänomen +Massenexodus* hervorgerufenen negativen Auswirkungen auf die
Menschenrechte näher untersucht werden sollten. In ihrer Resolution 29 (XXXVII)
vom 11.3.1981 beauftragte die UN-Menschenrechtskommission daher Saddrudin Aga
Khan, sich als Sonderberichterstatter mit dieser Thematik zu befassen.
Ausgehend
von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelang es dem
Sonderberichterstatter in der Folge, neue Konzepte und Empfehlungen zu
erarbeiten. Drei davon wollen wir hier im Hinblick auf ihre Eignung als
dauerhaften Bezugsrahmen für künftiges vorbeugendes Handeln auf internationaler
Ebene näher erörtern.
(i) Entsendung
von Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachtern mit einschlägiger
Erfahrung auf humanitärem Gebiet, zur Herstellung der Präsenz der Vereinten
Nationen in vorhandenen Konfliktgebieten und gleichzeitiger Ausübung eines
mäßigenden Einflusses. Ein solches Konzept geht zurück auf den Generalsekretär,
der bereits in seinem Jahresbericht 1980 empfohlen hatte:
+Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, in welcher
Form die reiche Erfahrung der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der
Friedenssicherung auch auf dem humanitären Sektor Anwendung finden kann* (vgl. auch Aga Khan, 1981).
Der
Berichterstatter schlug daher die Aufstellung eines für die kurzfristige
Entsendung in Gebiete mit einsetzenden Flüchtlingsströmen geeigneten +Korps von Menschenrechtsbeobachtern* vor. Er erinnerte daran, dass
sich UNHCR bereits 1971 für die Stationierung kleinerer Gruppen von
Menschenrechtsbeobachtern auf beiden Seiten der Grenzen des damaligen
Ostpakistan ausgesprochen hatte. Wenngleich Indien diesem Vorschlag seinerzeit
die Zustimmung versagte, war es damals dennoch zur Entsendung einer kleinen
Gruppe von Beobachtern nach Ostpakistan gekommen. Bei entsprechender
Unterstützung durch die jeweils betroffenen Regierungen sei die jederzeitige
kurzfristige Verfügbarkeit des vorgeschlagenen Korps gewährleistet.
(ii) Einrichtung
eines +Fruhwarnsystems* zum
kontinuierlichen Sammeln verläßlicher, aus zuverlässigen Quellen wie
Regierungsstellen, UN-Vertretungen vor Ort oder sonstigen gut unterrichteten
Kreisen stammender Informationen sowie zum besseren Verständnis der
zugrundeliegenden Probleme, einschließlich ethnischer, wirtschaftlicher,
politischer und sozialer Aspekte. Nach Analyse und Auswertung der verfugbaren
Daten muss dieses System dem Generalsekretär und den zuständigen
zwischenstaatlichen Organen eine zuverlässige Einschätzung unterschiedlicher
künftiger Entwicklungsszenarien ermöglichen.
Der
Generalsekretar kann dann von seinen exekutiven Befugnissen Gebrauch
machen und über das weitere Vorgehen im konkreten Einzelfall entscheiden. So
kann er beispielsweise Gespräche mit einer oder mehrerer der unmittelbar
beteiligten Regierungen und/oder regionalen Organisationen, wie der Arabischen
Liga, dem Europarat, der Organisation fur
afrikanische Einheit (OAU) oder der Organisation der amerikanischen Staaten
(OAS) fuhren,
mit dem Ziel, einer regionalen Eingrenzung und internationalen Nichtausweitung
des jeweiligen Konflikts. Parallel hierzu bzw. direkt daran anschließend sollte
er zudem in einen Dialog mit den tatig gewordenen
Menschenrechtsorganisationen eintreten.
(iii) Ernennung
eines Sonderbeauftragten fur humanitäre Angelegenheiten. Zu
dessen Aufgabenbereich würden gehören: Das rechtzeitige Aus- sprechen von
Warnungen, die laufende Überwachung von Entwicklungen, die geeignet sind, neue
Flüchtlingsströme auszulösen, die Entpolitisierung humanitärer Krisen, die
Wahrnehmung von Aufgaben, welche humanitäre Einrichtungen aufgrund
institutioneller Zwänge oder fehlender Zuständigkeiten überfordern sowie die
Übernahme einer Vermittlerrolle zwischen den Beteiligten (vgl. Aga Khan, 1981).
Heute,
sechs Jahre danach, ist der Generalsekretär dabei, einige der von den genannten
Initiativen gemachten Empfehlungen - im Rahmen der gegebenen administrativen
und finanziellen Möglichkeiten der Vereinten Nationen B in praktisches Handeln umzusetzen. Konkret
findet dies seinen Niederschlag in der Einrichtung eines zusätzlichen
Sekretariatsbüros zur Wahrnehmung neu definierter Aufgaben auf dem Gebiet der
politischen Krisenbewältigung.
(d) Massnahmen
des UN-Generalsekretärs zur Aufwertung des Forschungs- und Informationsbüros
(ORCI).
Diesem
vom Generalsekretär Anfang 1987 eingerichteten Büro (vgl. ST/ SGB/225, 1987)
steht der stellvertretende Generalsekretär James O.C. Jonah vor. Das dem
Generalsekretär direkt unterstellte Büro soll der zentralen Forschung dienen
und innerhalb des Sekretariats den politischen Informationsfluß verbreitern und
verbessern helfen. Zu den in direktem Zusammenhang mit dem Abbau und/oder der
Eindämmung der Hauptursachen neuer Flüchtlingsströme stehenden Aufgaben des
Büros zählen:
(i) Die rechtzeitige Weitergabe von
Informationen an den Generalsekretär über sich anbahnende Entwicklungen, sowie
(ii) das genaue Beobachten, der mit möglichen
Flüchtlingsströmen in Zusammenhang stehenden Faktoren.
Zusammenfassend
führt der Generalsekretär in seinem Jahresbericht weiter aus: +Meine Bemühungen um eine Neuverteilung der
politischen Auf- gaben auf Sekretariatsebene zielten vor allem darauf ab,
unsere +Vorwarnzeit* zu verkürzen* (vgl. A/42/1, 1987).
Erst
letztes Jahr noch hatte eine mit achtzehn hochrangigen Experten besetzte
zwischenstaatliche Arbeitsgruppe in ihrem Bericht Kritik am organisatorischen
Aufbau und an der Arbeitsweise des Sekretariats geübt. So empfahl der Bericht
die Straffung und effizientere Gestaltung der Sekretariatsarbeit sowie die
Zusammenfassung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen (vgl. A/42/234, 1987).
Das
ORCI soll daher in erster Linie den institutionellen Unterbau der
diplomatischen Bemühungen zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen stärken
helfen und über die Bereitstellung von Hintergrundinformationen einen Beitrag
zum Abbau friedenshemmender Hindernisse leisten. Von dem neuen Büro wird
erwartet, daß es die politische Arbeit der verschiedenen Abteilungen auf eine
tragfähigere Grundlage stellt und das Sekretariat besser befähigt, mögliche
Gefährdungen des Friedens und der Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Es
beschäftigt zur Zeit mehr als zwanzig Beamte. Eine Verdoppelung dieser Zahl ist
für die nahe Zukunft geplant. Organisatorisch gliedert sich das Büro derzeit in
einen aus einer Forschungs-, Planungs- und Informationsverarbeitungsabteilung
bestehenden Vorwarndienst, sowie in je eine Abteilung zur Informationsweiterleitung
und -verwertung.
Die
mit der Informationsverarbeitung befasste Abteilung ist dabei nach
geographischen Bereichen weiter untergliedert. Die übrigen Abteilungen bilden
selbständige organisatorische Einheiten und sind überwiegend mit mittleren und
höheren Beamten für politische Angelegenheiten besetzt.
2. Nichtstaatliche und öffentliche Initiativen
(a) Arbeitsgruppe
Flüchtlingspolitik (RPG)
Diese
in Washington ansässige unabhängige Einrichtung beschäftigt sich vorrangig mit
Fragen der nationalen und internationalen Flüchtlingspolitik. In zahlreichen
mit der Flüchtlingsproblematik in Zusammenhang stehenden Fragen konnte sie in
der Vergangenheit UNHCR und anderen interessierten Stellen mit Rat und Tat zur
Seite stehen. Wie kaum eine andere Einrichtung hat sich die Arbeitsgruppe
Flüchtlingspolitik bemüht, Möglichkeiten einer verbesserten internationalen
Zusammenarbeit bei der Ursachenbekampfung von
Flüchtlingsbewegungen aufzuzeigen. Erwähnung verdienen dabei insbesondere die
bedeutenden Beiträge zur Verbesserung des Vorwarnpotentials, wie
beispielsweise:
(i) Die Analyse von Flüchtlingsströmen in der
Vergangenheit (wie etwa den Flüchtlingsstrom in den Nordwesten Somalias)
einschließlich der Erörterung der als Auslöser wirkenden Verhältnisse im Ursprungsland
und der für die weitere Entwicklung maßgeblichen Faktoren;
(ii) die der unabhangigen
abhängigen Kommission für internationale humanitäre Fragen gewährte
Unterstützung bei der Erstellung einer Untersuchung zum Thema +Fruhwarnpotential*:
(iii) die Erarbeitung eines von der Universität
von Wisconsin in Abstimmung mit UNHCR angebotenen Ausbildungsprogramms mit dem
Ziel, UNHCR und die staatlichen Organisationen in die Lage zu versetzen, bei
neu entstehenden Flüchtlingssituationen gut ausgebildetes Personal sofort vor
Ort einsetzen zu können.
Im
Rahmen ihrer Aktivitäten hat sich die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik seit
Anfang der 80er Jahre auch mit dem Thema +Frühwarnung* beschäftigt. Von Einzelpersonen und Institutionen
materiell und ideell unterstützt, hat die Arbeitsgruppe so beispielsweise eine
langfristig angelegte Untersuchung der nationale Grenzen überschreitenden
Flüchtlingsströme in Angriff genommen.
Dabei
wurden die wichtigsten Daten zu allen Flüchtlingsströmen seit 1977
zusammengetragen. Eine der daraus gewonnenen Erkenntnisse besagt, dass die
Zahl derer, die ihre Heimat aus existenziellen Gründen zunächst verlassen, sehr
viel grosser
ist, als die Zahl derer, die tatsachlich zu grenzüberschreitenden Flüchtlingen
werden. In Fällen, in denen beispielsweise der Hunger als Auslöser im
Vordergrund steht, werden immer sehr viel mehr Menschen im Lande selbst
verhungern oder verschleppt werden, als tatsächlich Fluchtlinge uber
die Grenzen des Landes strömen. Die augenblickliche Lage in Äthiopien mag dies
verdeutlichen. Der Preis für einen Sack Getreide ist dort in den letzten Wochen
von 30 auf 200 Dollar gestiegen. Nach dem Desaster vor drei Jahren, bei dem
rund eine Million Menschen starben, steht den Athiopiern
wohl nun erneut eine Hungerkatastrophe bevor. Betroffen sind acht von vierzehn
Provinzen, am schlimmsten die nördlichen Gebiete Eritrea und Tigre B gerade jene Landesteile, in denen seit rund 25
Jahren separatistische Befreiungsbewegungen gegen die Zentralregierung in Addis
Abeba kämpfen.
Die
Grunde,
welche Menschen dazu veranlassen, ihre Heimat B über Landesgrenzen hinweg B zu verlassen, sind vielschichtig. Häufig
spielen dabei mehrere Faktoren gleichzeitig eine Rolle. Die Arbeitsgruppe
Flüchtlingspolitik hat diese Faktoren untersucht und dabei drei Arten von
Ursachen ausgemacht: Hauptursachen, Nebenursachen und auslösende Ereignisse.
Bei den Hauptursachen handelt es sich dabei um tiefgreifende, latent vorhandene
Probleme, wie Rassenkonflikte oder religiöse Auseinandersetzungen, die häufig weit
in die Vergangenheit zurückreichen. Nebenursachen, wie etwa Grenzkonflikte,
stehen mit den Hauptursachen meist in einem mehr oder weniger direkten
Zusammenhang. Je nachdem, welche Alternativen sich den Betroffenen im
Einzelfall bieten, können Umfang und zeitlicher Ablauf von
Flüchtlingsbewegungen daneben auch noch durch weitere Faktoren beeinflußt
werden, die dann lediglich als Auslöser wirken.
Rechtzeitiges
und vorbeugendes Handeln muss stets auch der Gefahr eingedenk sein, dass ein
in Gang gekommener Strom von Flüchtlingen beim Versuch, das Land zu verlassen,
an d n Landesgrenzen zurückgewiesen werden kann. Dies gilt vor allem dann, wenn
die Flucht als einziger existentieller Ausweg erscheint. Anstatt auf die den
Fluchtmotiven der Bevölkerung zugrundeliegenden Probleme einzugehen, kann es
daher vorkommen, dass Regierungen zu Zwangsmaßnahmen greifen, um die
Menschen am Verlassen des Landes zu hindern, oder zur Abschreckung gar die
Grenzen mit Hilfe des Militars abriegeln. Zur Zeit bereitet die Arbeitsgruppe
Flüchtlingspolitik ein Pilotprojekt vor, mit dem B die Bewilligung der Mittel vorausgesetzt B das vorhandene Informationsmaterial über die
Vielzahl der Flüchtlingsströme des vergangenen Jahrzehnts ausgewertet werden
soll. Im Rahmen dieses Projekts sollen zehn detaillierte Einzelstudien
erstellt, eine regionale Überwachung Afrikas auf Anzeichen neuer
Flüchtlingsbewegungen vorgenommen und ein kurzfristig verfügbares Einsatzteam
gebildet werden, welches in den potentiell Flüchtlingsströme verursachenden bzw.
aufnehmenden Landern Feldstudien durchführen soll.
Zu
den von der Arbeitsgruppe erarbeiteten zahlreichen Empfehlungen hinsichtlich
der Verbesserung des internationalen Zusammenwirkens zahlt
auch die Einsetzung einer internationalen
Kommission für humanitäre Angelegenheiten. Eine solche unabhängige,
international besetzte Kommission könnte B was sich abzeichnende politische Krisen angeht B die Rolle eines +Aufpassers* spielen und so die Aufgaben eines globalen +Fruhwarnsystems* ubernehmen. Ein kleiner, aber qualifizierter
Mitarbeiterstab musste dieser mit herausragenden internationalen Personlichkeiten
besetzten Kommission zuarbeiten, die aus privaten und offentlichen
Quellen zuganglichen Informationen auswerten und auch vor Ort
Erkundigungen einholen. Wünschenswert wäre darüber hinaus, daß die Kommission Moglichkeiten
des Zugangs zu den jeweiligen politischen Entscheidungsträgern hat und so bei
Bedarf auf schnell wirksame vorbeugende Gegenmassnahmen
dringen
kann.
(b) Die
unabhängige Kommission für internationale humanitäre Fragen (ICIHI)
Diese
Kommission hat ihren Sitz in Genf und wurde 1983 mit dem Ziel ins Leben
gerufen, innerhalb der folgenden drei Jahre das Konzept der neuen
internationalen humanitären Ordnung in die Realität umzusetzen. Hierzu sollte
die Kommission:
(i) bestimmte, bisher noch ungelöste
humanitäre Fragen eingehend untersuchen und mit den neuen Gegebenheiten
vereinbare Lösungen erarbeiten;
(ii) Möglichkeiten eines wirksameren Handelns der Volkergemeinschaft
aufzeigen und an praktischem Handeln sowie den Bedürfnissen der betroffenen
Menschen orientierte Vorschläge unterbreiten;
(iii) das Bewußtsein der Öffentlichkeit für die
Ursachen und den Fortbestand menschlichen Leids schärfen sowie die Bereitschaft
zur Unterstützung eines Wandels stärken, der geeignet ist, die Welt
menschenwürdiger zu gestalten.
Die
Kommission richtete das Hauptaugenmerk ihrer Arbeit daher im wesentlichen auf
drei Bereiche: Auf die Einhaltung humanitarer
Gebote, wie etwa den Schutz der Zivilbevölkerung bei militärischen
Auseinandersetzungen; auf mögliche Gefährdungen durch Naturkatastrophen und von
Menschenhand verursachte Desaster; sowie auf die Möglichkeit der Entwicklung
eines auf sozialen und wirtschaftlichen Indikatoren basierenden Systems der
Früherkennung, mit dessen Hilfe die Ursachen möglicher Flüchtlingsströme, wie
beispielsweise Hungersnöte, frühzeitig prognostiziert und bekämpft werden
können.
Im
weiteren Verlauf von der Kommission an Wissenschaftler und Forschungsinstitute
vergebene Aufträge zur Erforschung bestimmter Einzelaspekte fanden dann ihren
Niederschlag in Einzelberichten zu brennenden Fragen unserer Zeit, wie Hunger
und Krieg, Flucht und Vertreibung. In ihrem Abschlußbericht verweist die
Kommission zwar noch einmal auf die großen Probleme, vor die sich die
Menschheit heute und in Zukunft gestellt sieht, sie setzt jedoch gleichzeitig
auch Zeichen der Hoffnung.
So
empfahl die Kommission unter anderem die Einrichtung eines in der Nähe des
Generalsekretärs anzusiedelnden zentralen Büros für humanitäre Fragen,
vergleichbar den entsprechenden Büros für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen.
Dieses Büro wird sich von den bereits vorhandenen Einrichtungen der Vereinten
Nationen zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz von Flüchtlingen
insofern unterscheiden, als seine Hauptaufgabe in der Koordinierung der
Politiken und Programme des UN-Systems liegen soll. Darüber hinaus müßte es
direkte Fühlung mit nichtstaatlichen Stellen halten. Von seiner Konzeption her
wäre ein solches zentrales Büro in der Lage, in humanitären Krisensituationen
als Hauptbindeglied zu den Regierungen zu fungieren und sich dabei vorrangig
das Abdecken jener Grauzonenbereiche zum Ziel zu setzen, in denen all die Opfer
angesiedelt sind deren Probleme bisher noch einer angemessenen Lösung harren.
Eine
weitergehendere Aufzahlung aller wichtigen von Einzelpersonen und
Einrichtungen geleisteten Initiativen und erbrachten Beiträge würde über den
Rahmen des vorliegenden Artikels hinausgehen. Daß sich eine zunehmende Zahl von
Einzelpersonen und Institutionen auf der Suche nach innovativen Lösungen
befindet, darf ohnehin als bekannt vorausgesetzt werden.
Unser
vorrangiges Ziel ist hier vielmehr die Klärung der Frage, ob Initiativen, wie
die oben beschriebene, dazu beitragen können, eine Brücke zu schlagen zwischen
den Leidtragenden und jenen. die das Leid verursachen.
IV. Schritte
zum Abbau und zur Eindämmung der Ursachen von Fluchtlingsbewegungen
Bei
kritischer Würdigung stehen die im Verlauf der letzten Jahrzehnte unternommenen
Anstrengungen in keinem Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen. Andererseits
erkennen B
angesichts der Komplexität des Problems B immer mehr Menschen und Institutionen die
Notwendigkeit rechtzeitigen und vorbeugenden Handelns. Von der
Völkergemeinschaft muß und kann jedoch mehr erwartet werden.
Der
Massenexodus einer Bevölkerung kündigt sich in der Regel geraume Zeit vorher
an. Die Völkergemeinschaft ist daher gefordert, wirksame Verfahren zur
Früherkennung zu erarbeiten, Verfahren, die geeignet sind, die Erfolgsaussichten
vorbeugenden Handelns beim Versuch des Abbaus der Ursachen von
Flüchtlingsbewegungen zu erhöhen. In den letzten Jahren haben die
Industrieländer gegenüber Asylsuchenden aus Ländern der südlichen Hemisphäre
eine zunehmend restriktive Haltung an den Tag gelegt. Von den diplomatischen
und wirtschaftlichen Möglichkeiten der unmittelbaren Ursachenbekämpfung wurde
zu wenig Gebrauch gemacht. Gelegentlich tat man sogar das genaue Gegenteil und
trug zum Erhalt, ja sogar zum Entstehen, neuer unhaltbarer Zustände und damit
Fluchtgrunde bei. In den Ländern beider Hemisphären bedarf es
daher einer umfassenden außen- und wirtschaftspolitischen Neuorientierung (vgl.
Aga Khan, 1987).
Die
Vereinten Nationen konnen im Bemuhen um eine verbesserte
internationale Zusammenarbeit sowie bei der friedlichen Beilegung von
Konflikten als treibende Kraft eine wichtige Rolle spielen. Vor diesem
Hintergrund kann die jüngste Initiative zur Schaffung des Forschungs- und
Informationsbüros (ORCI) als Ausdruck einer langst
uberfälligen
Neuorientierung in dem Bemuhen, die Ursachen von Fluchtlingsbewegungen
abbauen und eindammen zu helfen, aufgefasst
werden.**
Vom
Sicherheitsrat mit seinen fünf stundigen Mitgliedern einmal abgesehen, verfugen
die Vereinten Nationen über keinerlei eigenständige souveränen Rechte. Sie sind
daher bei der Verfolgung ihrer Ziele allein auf Verhandlungen, uberzeugungsarbeit
und die Herstellung eines Konsens angewiesen. Die Vielzahl der divergierenden
und im Widerstreit liegenden Regierungsformen der Mitgliedsländer kommt als
zusätzliches Erschwernis hinzu (vgl. Urquardt, 1972).
Gleichzeitig
bestehen die zwischen den einzelnen Ländern vorhandenen krassen Gegensätze
weiter fort und zwingen Armut und Weltmachtstreben die Menschen zu Millionen,
ihre Heimat zu verlassen und auf fremdem Boden Zuflucht zu suchen (vgl.
Grahl-Madsen, 1983).
Die Zusammenarbeit des jüngst innerhalb des
UN-Sekretariats eingerichteten Forschungs- und Informationsburos
(ORCI) mit solch qualifizierten und erfahrenen Einrichtungen wie der nichtstaatlichen
Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik und dem unabhangigen
Buro fur
humanitare
Fragen (vormals unabhängige Kommission für internationale humanitäre
Angelegenheiten, vgl. A/C. 3/42/L.57, 1987) kann B was das Sammeln und Auswerten von
Informationen sowie die Ausarbeitung vorbeugender Strategien auf mehr globaler
Ebene angeht B als
Beginn eines engeren internationalen Zusammenwirkens verstanden werden.
Sofern
allerdings die Regierungen B und
hier insbesondere die Grossmachte B nicht auch innen- und aussenpolitische
Veränderungen vorzunehmen bereit sind, wird selbst diese Zusammenarbeit in
einigen Situationen vermutlich nichts bewirken konnen. Dies gilt beispielsweise
auch dann, wenn Staaten etwa zum Mittel der militärischen Überwachung ihrer
Grenzen greifen, um Asylsuchende am Betreten des Landes zu hindern oder diesen
auf sonstige Weise Steine in den Weg legen. Auch sind bekanntlich einige
Staaten dazu übergegangen, bestimmte Gruppen von Flüchtlingen kollektiv
auszugrenzen und deren Zwangsausweisung zu betreiben. Hinzu kommen häufig
zusätzliche staatliche Erschwernisse, wie das Verweigern von
Arbeitserlaubnissen oder das Zusammenziehen der Flüchtlinge in abgeschlossenen
Lagern bzw. sonstigen Zwangsunterkünften. Mit solchen Mitteln der sogenannten +humanen Abschreckung* versuchen Staaten häufig dem Zustrom von Flüchtlingen zu begegnen.
Andererseits kann eine engere internationale
Zusammenarbeit B
falls Regierungen und sonstige maßgeblichen
staatlichen en Stellen sich dazu
bereit finden B
durchaus in gewissem Umfang den Weg für Fortschritte ebnen. Natürlich kann dies
jedoch B in
Anbetracht der Schwere der Aufgabe B von einer einzelnen Organisation oder Einrichtung
allein nicht geleistet werden. Neben dem Forschungs- und Informationsbüro (
ORCI) gibt es aber derzeit kein wirksames internationales Instrument für die
Erfassung und Auswertung relevanter Informationen zur Bestimmung vorbeugender
Maßnahmen, für die zwar die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind,
deren vollständige Umsetzung aber durch fehlende Möglichkeiten der
Koordinierung erschwert wird.
Aufgabe
des Büros wird daher vor allem das Einholen und Sammeln der bei Menschenrechts-
und Flüchtlingshilfsorganisationen auflaufenden Informationen aus erster Hand
sein. Nur so wird man zu einer korrekten Einschätzung der weltweit
stattfindenden Flüchtlingsbewegungen und ihrer Ursachen gelangen können. Das
ORCI wird dabei jedoch auch mit der
mittlerweile bei vielen nichtstaatlichen Organisationen anzutreffenden
mangelnden Bereitschaft zur Weitergabe von Informationen an die,"
Vereinten Nationen rechnen müssen.
Auch
von daher erscheint es wesentlich, daß ORCI seine weiteren Aktivitäten in enger
Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem über eine umfassende Erfahrung und ein reiches Wissen beim Einsatz für die
humanitären Belange von Flüchtlingen verfügenden UNHCR vollzieht. UNHCR hat in
den vergangenen Jahren in seinem Bemühen um eine bessere Vorhersage neuer
Flüchtlingsströme sowie bei der Planung von Hilfsmaßnahmen in Krisensituationen
beachtliche Fortschritte erzielt. Dagegen ließ UNHCR B in Anbetracht seines nichtpolitischen Mandats
- bei der Beschäftigung mit den politisch brisanten Fluchtursachen bisher
Zurückhaltung walten.
Man
mag dem entgegenhalten, daß humanitäre Organisationen mit einem frühzeitigen
Eingehen auf sich abzeichnende Flüchtlingsbewegungen keinesfalls die ihrem
Handeln gezogenen Grenzen überschreiten müssen. UNHCR sollte daher, sobald ihm
genügend Anzeichen für die bevorstehende Verschärfung einer vorgegebenen
Krisensituation vorliegen, den Generalsekretär und gegebenenfalls auch das ORCI
hiervon in Form einer vertraulichen Mitteilung in Kenntnis setzen.
Ein
erster Versuch, den Informationsfluß zu verbreitern und innerhalb des
UN-Systems eine bessere Koordinierung geeigneter Maßnahmen zu erreichen, war
ein Schreiben des Generalsekretärs vom 23. 11. 1983. Er wies darin die
zuständige zentrale Informationsstelle der Vereinten Nationen für
Menschenrechte in Genf an, alle UN-Behörden (einschließlich UNHCR) künftig
vorab möglichst schnell auf Krisensituationen, die zu grö8eren
Flüchtlingsbewegungen führen können, hinzuweisen. Da einige Behörden jedoch B unter Hinweis auf ihr Mandat B keine Möglichkeit zu einer solchen
Zusammenarbeit sahen, war dieser Initiative relativ wenig Erfolg beschieden. Im
übrigen teilen auch wir die von einer Reihe von UNHCR-Offiziellen vertretene
Auffassung, daß UNHCR besser als jede andere UN-Einrichtung zur Einschätzung
des von Krisensituationen im Einzelfall ausgehenden Flüchtlingspotentials in
der Lage ist (vgl. Coles, 1986).
Aus
auf der Hand liegenden Gründen sollte UNHCR dabei allerdings ein detailliertes
Eingehen auf die jeweiligen Ursachen vermeiden, da dies als Versuch der
Einmischung oder als Schuldzuweisung ausgelegt werden könnte. Zur Erhöhung der
Effizienz vorbeugenden internationalen Handelns sollte UNHCR B anstatt sich völlig aus der Ursachenforschung
herauszuhalten B
seine Zusammenarbeit mit ORCI daher vorrangig unter , das Gebot Neutralität
stellen. Mit der Zuordnung von Schuld und der Abgabe politischer Bewertungen
jedenfalls sollte sich UNHCR nicht belasten.
V. Perspektiven
des weiteren Vorgehens
Die
Einrichtung des Forschungs- und Informationsbüros (ORCI) mag als belebendes
Element im Hinblick auf ein mehr in die Zukunft gerichtetes Handeln aufgefaßt
werden und kann darüber hinaus zu einer Neubelebung der in den letzten Jahren
in Gang gekommenen Bemühungen um eine Stärkung des Aspekts der Früherkennung
von Flüchtlingsbewegungen in der Arbeit des UNHCR führen. Sowohl die
Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik als auch andere auf diesem Gebiet tätige
Organisationen und Einzelpersonen haben hierzu B über die Arbeit des UNHCR-Personals hinaus B bereits bedeutende Beiträge geleistet.
Erinnert
sei in diesem Zusammenhang auch an die über 90 regionalen und örtlichen Büros,
die UNHCR in den Ausgangs- und Zielländern von Flüchtlingsbewegungen unterhält
und die B
kontinuierlich B aus
erster Hand stammende Informationen liefern. Als mögliche Quellen kommen dabei
erste eintreffende Flüchtlinge, mit der Umsetzung von UNHCR- Programmen befaßte
staatliche und nichtstaatliche Stellen sowie öffentliche und humanitäre
Einrichtungen in Betracht. Wenn diese Informationen häufig nicht optimal
genutzt werden, so deshalb, weil:
(i) Moglichkeien zur
systematischen Auswertung solcher Informationen B wenn überhaupt B nur in Ausnahme- und Krisenfällen vorhanden
sind;
(ii) verlassliche Kommunikationskanale
zur vertraulichen und schnellen Übermittlung dieser n Informationen fehlen.
Die
Schaffung eines dem Exekutivburö des Generalsekretärs zugeordneten und der
Empfehlung der unabhängigen Kommission fur
internationale humanitäre Angelegenheiten entsprechenden zentralen Büros für
humanitäre Fragen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit von
UNHCR und ORCI, insbesondere auch dort, wo diese beiden Buros
an die Grenzen ihrer Befugnisse stossen. Selbstverständlich darf
die Schaffung eines solchen zentralen Büros jedoch nicht zur Zweigleisigkeit
der Bemuhungen
führen. Geht man davon aus, dass das Problem der grossen
Fluchtlingsbewegungen
so schnell nicht in den Griff zu bekommen sein wird, so wird die
Völkergemeinschaft zwangslaufig ihre Meinungsfindungs- und
Entscheidungsprozesse neu strukturieren müssen.
Dabei
sollte sich UNHCR keine ubertriebenen Zwange
auferlegen und d durchaus eine zentrale Rolle als Vordenker B auch was beispielsweise das Sammeln n
einschlägiger Informationen auf
interner Ebene angeht B
übernehmen. Ohnehin kann vom Hohen Flüchtlingskommissar nicht erwartet werden,
daß er über seinen internen Bedarf an vorbeugenden Maßnahmen zum Abbau und zur
Eindämmung der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen hinaus, in alleiniger
Verantwortung auf dem Gebiet der Früherkennung tätig wird.
Bisher
wurde UNHCR vom Generalsekretär nur in Ausnahmefällen B wie etwa 1971 in Ostpakistan B als +zentrale Anlaufstelle* zur Koordinierung von Massnahmen
der Vereinten Nationen in Krisensituationen benannt. Bei anderen Gelegenheiten,
wie etwa 1979 in Thailand, übernahm UNHCR von sich aus die Koordinierung der
von über hundert nichtstaatlichen Stellen organisierten Hilfsmaßnahmen. Dies
mag die reiche Erfahrung belegen, über die UNHCR auf dem Gebiet der
koordinierten und umfassenden Bereitstellung internationaler Hilfe verfügt. Die
beteiligten Stellen und betroffenen Mitgliedstaaten haben dies seinerzeit auch
ausdrücklich gewürdigt und anerkannt.
Das
Ende einer Krise markiert gewöhnlich auch das Ende der Rolle von UNHCR als
zentrale koordinierende Anlaufstelle. Sobald eine neue Krise dann erneut auf
globaler Ebene koordinierte Anstrengungen erfordert, wird gewöhnlich sehr viel
Energie allein darauf verwandt, die Maschinerie der internationalen
Zusammenarbeit (zwischen UN-, Regierungs- und nichtstaatlichen Stellen) in
ungeordneter ad-hoc-Manier wieder in Gang zu setzen. Dem zentralen Büro für
humanitäre Angelegenheiten fiele hier die Aufgabe zu, durch verantwortliches
und kompetentes Handeln für Kontinuität und Schlüssigkeit bei der Formulierung
und Durchsetzung der zu ergreifenden politischen Schritte zu sorgen.
Daneben
sollte das Büro aber auch bereits im Vorfeld sich abzeichnender
Flüchtlingsbewegungen eng mit ORCI zusammenarbeiten. Es konnte
so als Bindeglied fungieren. … So erscheinen sowohl
Strategien, die auf eine tiefgreifende Veranderung
der Fluchtlingsbewegungen
hervorrufende Strukturen abzielen als auch politische Programme, die eine
Beschrankung
und Auswahl der Flüchtlinge nach wirtschaftlichen und politischen Kriterien zum
Inhalt haben, weder als erstrebenswert noch erfolgversprechend (vgl. Suhrke,
1983).
Vorbeugendes
internationales Handeln zum Abbau der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen hat
sich in erster Linie an den konkreten Faktoren zu orientieren, welche die
Menschen zur Flucht veranlassen. Bei den Flüchtlingsströmen der jungeren
Vergangenheit war haufig ein Bundel politischer, ethnischer,
kultureller, okologischer und anderer Faktoren im Spiel. Zur
Erarbeitung neuer Strategien bedurfen die Faktoren, die heutzutage Fluchtlingsbewegungen
hervorrufen, daher einer gründlichen Untersuchung. Ein solches Vorgehen
erscheint geeignet, neue Strategien zur Bewaltigung
sich abzeichnender aktueller Fluchtlingsbewegungen auch in solchen Fallen
erarbeiten zu helfen, in denen der traditionelle an den Fluchtlingsstromen
im Gefolge des zweiten Weltkriegs orientierte Ansatz nicht mehr zeitgemass
erscheint.
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·
Ubersetzung
aus dem Englischen.
·
The views reflect
those of the author and not necessarily those of UNHCR or the UN.
** Die Begriffe +abbauen* und +eindämmen* werden hier unter der Voraussetzung gebraucht,
daß eine völlige Beseitigung bzw. Vermeidung der Ursachen von
Flüchtlingsbewegungen nicht möglich ist.