Kann vorbeugendes internationales Handeln die Ursachen von Fluchtlingsströmen abbauen und eindammen helfen?*

Luise Druke-Bolewski*

(published in: Jahrbuch der Deutschen Stiftung fur UNO Fluchtlingshilfe, 1988, ed. Klaus-Henning Rosen, Nomos, Baden-Baden, pp. 43-62)

 

I.  Warum das Problem immer schwieriger wird

 

Von Menschen verursachte Krisen und Konflikte haben gewaltige Fluchtlingsströme ausgelost. Die genaue Zuordnung des jeweiligen Fluchtlingsstatus erweist sich dabei im Einzelfall als häufig nicht durchfuhrbar. Die Aufgaben des Hohen Fluchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) gehen daher heute bereits weit über die in der Genfer Fluchtlingskonvention von 1951 enthaltene ursprüngliche Zielsetzung der Gewahrung von Hilfe und der Forderung von Dauerlosungen fur einzelne Fluchtlinge hinaus. So sah sich UNHCR mittlerweile sogar schon vor die Notwendigkeit gestellt, Betroffenen in deren Heimatländern selbst Hilfe zukommen zu lassen. Erwahnt seien hier etwa die Heimkehrwilligen und verschleppten Personen im Sudan (vgl. Res. 1655 (LII) des Wirtschafts- und Sozialrats), die verschleppten Personen in Vietnam (vgl. GA Res. 3455 (XXX) vom 9.12.1975) sowie Personen in quasi-Flüchtlingssituationen (vgl. die Deklaration der Konferenz von Cartagena vom 22.11.1984).

In einer Rede in Oxford im November vergangenen Jahres wies der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen darauf hin, daß das Flüchtlingsrecht alle Aspekte der Flüchtlingsproblematik mit einbeziehen müsse. Die aktuellen Flüchtlingsprobleme B so Herr Hocké B gelte es auf internationaler Ebene zu einem zentralen Anliegen zu machen, um so auch den Ursachen von Flüchtlingsbewegungen, wie politischer Verfolgung und Gewalt, entgegenzuwirken. +Humanitare Vorstosse bei Regierungen zugunsten von Flüchtlingen*, so Herr Hocké, +reichen allein nicht mehr aus. Es müssen vielmehr auch die politischen Gegebenheiten beim Namen genannt werden, die als jeweiliger Auslöser einer Fluchtbewegung gewirkt haben* (vgl. Hocke, 1986). Humanitäre Ziele und die Bereitschaft von Regierungen zur Beseitigung der Ursachen von Flüchtlingsströmen, so führte er weiter aus, gelte es auf einen Nenner zu bringen. UNHCR könne jedoch nur so wirksam sein, wie dies die einzelnen Staaten wünschten. Deren fehlende Bereitschaft zur Unterstützung von UNHCR bei der Wahrnehmung humanitärer Aufgaben sowie ein mitunter uneinheitliches Vorgehen in den einzelnen Regionen habe die Arbeit von UNHCR in der Vergangenheit häufig erschwert. Der Hohe Flüchtlingskommissar ließ indes keinen Zweifel daran, dass +UNHCR bereit ist, derartige Initiativen mit zu tragen, falls dies dem Willen der Regierungen entspricht* (vgl. Hocke, 1986).

 

II. Grenzen des geltenden institutionellen und rechtlichen Rahmens

 


Internationale Diplomatie und internationale Politik pflegten ihr Hauptaugenmerk bisher vorrangig auf Probleme des Friedens und der Sicherheit sowie verstärkt auf massive Verletzungen der Menschenrechte, weniger jedoch auf die Ursachen neuer Flüchtlingsströme, zu richten. Von daher auch mag sich erklären, warum man, international gesehen, auf Flüchtlinge, die ihr Land verlassen müssen, offenbar ganz anders reagiert, als auf solche, die in ihrem Heimatland selbst zu Flüchtlingen werden (vgl. G. Coles, Pre-Flow Aspects, 1982). Allerdings kann bei weitem nicht jeder, der +seine Zelte abgebrochen* hat, auch den Schutz von UNHCR in Anspruch nehmen. Gewährt wird dieser lediglich:

(i)      Personen, die sich einer Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ausgesetzt sehen, sowie

(ii) verschleppten Personen in quasi-Flüchtlingssituationen.

Ungeachtet der Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs fallen dagegen folgende Personengruppen weiterhin nicht unter die geltenden rechtlichen Bestimmungen:

(i)      Personen, die ihre Heimat ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen verlassen haben (sog. +Wirtschaftsflüchtlinge*);

(ii) Personen, die vor Naturkatastrophen (Hunger- und Dürrekatastrophen, Überschwemmungen usw.) geflohen sind (sofern ihre Flucht keine anderen Gründe hatte), sowie

(iii)     innerhalb ihrer Heimatländer verschleppte Personen (vgl. Henkel, 1985).

Grund für die allmähliche Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs war die immer größer werdende Zahl von Menschen, die sich gezwungen sah, ihre Heimat B über nationale Grenzen hinweg B zu verlassen, so daß Sofortmaßnahmen und neue Strategien unabdingbar wurden. Auf feste Normen zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen, die auch für Flüchtlingsorganisationen rechtsverbindlich sein könnten, hat sich die Völkerfamilie bisher allerdings noch nicht zu einigen vermocht. Auch eine Normierung von Pflichten der Ursprungsländer gegenüber ausreisewilligen Staatsbürgern sucht man in den einschlägigen Gesetzestexten bisher vergebens.

Zwar wurden international gesehen grosse Anstrengungen unternommen, doch dienten diese überwiegend der Bekämpfung der Symptome und weniger der Ursachen. Von den Möglichkeiten zur vorbeugenden Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen wurde angesichts dessen, was tatsächlich möglich gewesen wäre, bisher viel zu wenig Gebrauch gemacht. Notwendig ist daher ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen, in dessen Verlauf die verschiedenen beteiligten Gremien einen umfassenden Aktionsplan erstellen, der sich zeitlich von den ersten Anzeichen eines beginnenden Flüchtlingsstromes bis zur längerfristigen Entwicklung nach dessen Einsetzen erstreckt.

Die durch Krisen und Konflikte ausgelösten gewaltigen Flüchtlingsströme haben gewiß großes menschliches Leid verursacht. Doch damit nicht genug. Bei unbedachtem Vorgehen bergen sie die Gefahr schwerwiegender Folgen und können sogar zu einer Bedrohung der nationalen und regionalen Sicherheit führen.

Im Bewußtsein dieser wichtigen Erkenntnis hat die Völkerfamilie in den vergangenen beiden Jahrzehnten Initiativen zur Beseitigung der Ursachen von Flüchtlingsströmen ergriffen, auf die wir im folgenden kurz eingehen wollen.


III.       Initiativen zur Beseitigung der Ursachen von Flüchtlingsströmen

 

1.  Staatliche und UN-Initiativen

Der ständig wachsende Strom von Flüchtlingen hat eine Reihe von Einzelpersonen, Institutionen und Regierungen veranlaßt, Überlegungen anzustellen, wie dieser Entwicklung längerfristig begegnet werden kann.

 

(a) Der Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen (UNHCHR)

Im Jahre 1967 empfahl der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (vgl. Res. 1237 XLII) der Generalversammlung die Einrichtung des Amtes eines Hohen Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen (UNHCHR). Ursprünglich war vorgesehen, daß dieser die Einhaltung der Menschenrechte überwachen und darüber hinaus eine Kundschafter- und Vermittlerrolle übernehmen sollte. Diese Empfehlung wurde über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren hinweg im Dritten Ausschuß der Generalversammlung immer wieder kontrovers diskutiert . Als schwierig erwiesen sich diese Debatten insbesondere deshalb, weil argumentiert wurde, die Schaffung des UNHCHR stelle kein geeignetes Instrument zur Förderung der Menschenrechte dar und verletze im übrigen Artikel 2, Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen, der die Nichteinmischung der Vereinten Nationen in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten garantiert (vgl. McDonald, 1972).

Am 8.12.1971 schliesslich brachte Schweden im Namen von Afghanistan, Kanada, Costa Rica, dem Iran und funf weiteren Landern einen neuen Resolutionsentwurf (A/C.3/L 1851) ein. Dieser Entwurf berücksichtigte zwar einige der zuvor erhobenen Einwände und wurde auch erneut ausführlich erörtert. Als er aber vom Plenum dann mit 52 zu 40 Stimmen bei 25 Enthaltungen auf die 28. Sitzung vertagt wurde, war er im Grunde +gescheitert*, wenngleich er seitdem in regelmäßigen Zeitabständen immer wieder ins Gespräch gebracht wird.

 

(b) Vermeidung neuer Flüchtlingsströme durch internationale Zusammenarbeit

Einer Anregung der Bundesrepublik Deutschland folgend forderte die Generalversammlung im weiteren Verlauf die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, dem Generalsekretär Vorschläge im Hinblick auf die Vermeidung neuer Flüchtlingsbewegungen zu unterbreiten. Ein Jahr darauf setzte der Generalsekretar B ausgehend von dem bei den Mitgliedstaaten ausgelösten Echo und auf der Grundlage der Resolution 36/148 der Generalversammlung B eine aus Regierungsexperten bestehende Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen ein, die das Problem einer umfassenden Prüfung unterziehen und Vorschläge für ein konkretes Vorgehen ausarbeiten sollte. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist ein Abschlussbericht, den diese Arbeitsgruppe nach 128 Sitzungen im Mai 1986 vorgelegt hat. Die Arbeitsgruppe kommt darin zu dem Ergebnis, daß das Wirksamwerden des UN-Systems bei der Vermeidung neuer Flüchtlingsströme erheblich dadurch beeinträchtigt wird, daß einzelne Staaten völkerrechtliche Grundsätze offenbar nur lückenhaft einzuhalten bereit sind. Sie empfiehlt der Generalversammlung daher, die Mitgliedstaaten aufzufordern, ihren Verpflichtungen, einschliesslich der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen, nachzukommen, Konflikte nur mit friedlichen Mitteln auszutragen und keine Politiken zu verfolgen, die geeignet sind, neue Fluchtlingsströme auszulosen (vgl. A/41/324, 1986).


Die Experten aus 25 Länder umfassende Arbeitsgruppe forderte die Generalversammlung gleichzeitig auf, den Generalsekretar zu ermutigen, seine Kompetenzen umfassender wahrzunehmen, der Frage der Vermeidung neuer Flüchtlingsströme seine fortgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen, für einen rechtzeitigen und detatillierteren Informationsfluß innerhalb des Sekretariats Sorge zu tragen, durch eine verbesserte Koordination auf Sekretariatsebene die Auswertung von Informationen zu erleichtern und damit ein frühzeitiges Erkennen von Entwicklungen, die Flüchtlingsströme auslösen können, zu ermöglichen, sowie die Zusammenarbeit der beteiligten UN-Organe, Sondereinrichtungen und Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein rechtzeitiges und wirksameres Vorgehen verbessern zu helfen.

Wenngleich die Arbeitsgruppe keine konkreten Empfehlungen aussprach, so konnte diese Initiative doch als integraler Bestandteil eines über humanitäres Handeln hinausgehenden un die Errichtung eines Systems vorbeugender Maßnahmen beinhaltenden Gesamtkonzepts aufgefaßt werden (vgl. Coles, 1982). Die Bundesrepublik Deutschland als Initiator hatte mit ihrem Vorstoß bezweckt:

(a) Den Mitgliedstaaten Verhaltensrichtlinien an die Hand zu geben und

(b)     konkrete vorbeugende Maßnahmen in Gang zu setzen.

Gleichzeitig stellte die Initiative eine Mahnung an alle Staaten dar, durch eine gerechte Behandlung aller Bevölkerungsgruppen dafür Sorge zu tragen, daß sich niemand aus existentiellen Gründen zum Verlassen seiner Heimat genötigt sieht. Allerdings beanstandeten Vertreter von Menschenrechts- und Flüchtlingshilfeorganisationen, daß man gerade der  Verwirklichung der mittlerweile allgemein anerkannten Menschen- und Flüchtlingsrechte, wie etwa des Rechts auf Freizügigkeit und Nichtabweisung, zu wenig Beachtung geschenkt habe.

Des weiteren war es der UN-Expertengruppe trotz aller Bemühungen nicht gelungen, die bestehenden grundsätzlichen Meinungsunterschiede hinsichtlich der konkreten zu ergreifenden Maßnahmen völlig auszuräumen. Während die Experten der westlichen Staaten und der Entwicklungsländer gerne die Rolle des Generalsekretärs bei der Konfliktvermeidung gestärkt gesehen hätten, vertrat der sowjetische Experte die Auffassung, daß die vorhandenen Kompetenzen der kollektiven UN-Organe zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen ausreichten. Er bekräftigte im übrigen die diesbezügliche Zuständigkeit des Sicherheitsrats und wandte sich gleichzeitig dagegen, dem Generalsekretär zusätzliche Befugnisse einzuräumen (vgl. Opiz, 1985).

Die jüngste Erklärung von Generalsekretär Gorbatschow zur Notwendigkeit der Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen mag hier als Zeichen einer leichten Akzentverschiebung auf sowjetischer Seite gewertet werden. Ein Anhalten dieses Trends könnte dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit und Wirksamkeit gemeinsamer internationaler Anstrengungen zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen zu erhöhen (vgl. Gorbatschow, 1987). Dass die staatliche Verpflichtung zur Einhaltung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Grundsätze auch die Zustimmung des sowjetischen Experten fand, mag als weiteres Zeichen von +Glasnost* gewertet werden.

 

(c) UN-Menschenrechtskommission fordert Untersuchung des Sonderberichterstatters zum Thema +Menschenrechte und Massenexodus*

Das Phänomen der +Massenflucht*, von dem bis 1980 weltweit bereits mehr als 10 Millionen Menschen erfaßt waren, ruft nicht nur wirtschaftliche und soziale Probleme hervor, sondern ist auch Auslöser einer Vielzahl von Spannungen und Konflikten. Zunehmend erweisen sich dabei die den Opfern von Verschleppung und Vertreibung traditionell offenstehenden Wege der Umsiedlung, Neuansiedlung in einem asylgewährenden Land oder freiwilligen Wiedereingliederung als blockiert. Eine Reihe von Staaten gelangte daher zu der Auffassung, daß die durch das Phänomen +Massenexodus* hervorgerufenen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte näher untersucht werden sollten. In ihrer Resolution 29 (XXXVII) vom 11.3.1981 beauftragte die UN-Menschenrechtskommission daher Saddrudin Aga Khan, sich als Sonderberichterstatter mit dieser Thematik zu befassen.


Ausgehend von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelang es dem Sonderberichterstatter in der Folge, neue Konzepte und Empfehlungen zu erarbeiten. Drei davon wollen wir hier im Hinblick auf ihre Eignung als dauerhaften Bezugsrahmen für künftiges vorbeugendes Handeln auf internationaler Ebene näher erörtern.

 

(i)      Entsendung von Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachtern mit einschlägiger Erfahrung auf humanitärem Gebiet, zur Herstellung der Präsenz der Vereinten Nationen in vorhandenen Konfliktgebieten und gleichzeitiger Ausübung eines mäßigenden Einflusses. Ein solches Konzept geht zurück auf den Generalsekretär, der bereits in seinem Jahresbericht 1980 empfohlen hatte:

+Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, in welcher Form die reiche Erfahrung der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Friedenssicherung auch auf dem humanitären Sektor Anwendung finden kann* (vgl. auch Aga Khan, 1981).

Der Berichterstatter schlug daher die Aufstellung eines für die kurzfristige Entsendung in Gebiete mit einsetzenden Flüchtlingsströmen geeigneten +Korps von Menschenrechtsbeobachtern* vor. Er erinnerte daran, dass sich UNHCR bereits 1971 für die Stationierung kleinerer Gruppen von Menschenrechtsbeobachtern auf beiden Seiten der Grenzen des damaligen Ostpakistan ausgesprochen hatte. Wenngleich Indien diesem Vorschlag seinerzeit die Zustimmung versagte, war es damals dennoch zur Entsendung einer kleinen Gruppe von Beobachtern nach Ostpakistan gekommen. Bei entsprechender Unterstützung durch die jeweils betroffenen Regierungen sei die jederzeitige kurzfristige Verfügbarkeit des vorgeschlagenen Korps gewährleistet.

 

(ii) Einrichtung eines +Fruhwarnsystems* zum kontinuierlichen Sammeln verläßlicher, aus zuverlässigen Quellen wie Regierungsstellen, UN-Vertretungen vor Ort oder sonstigen gut unterrichteten Kreisen stammender Informationen sowie zum besseren Verständnis der zugrundeliegenden Probleme, einschließlich ethnischer, wirtschaftlicher, politischer und sozialer Aspekte. Nach Analyse und Auswertung der verfugbaren Daten muss dieses System dem Generalsekretär und den zuständigen zwischenstaatlichen Organen eine zuverlässige Einschätzung unterschiedlicher künftiger Entwicklungsszenarien ermöglichen.

Der Generalsekretar kann dann von seinen exekutiven Befugnissen Gebrauch machen und über das weitere Vorgehen im konkreten Einzelfall entscheiden. So kann er beispielsweise Gespräche mit einer oder mehrerer der unmittelbar beteiligten Regierungen und/oder regionalen Organisationen, wie der Arabischen Liga, dem Europarat, der Organisation fur afrikanische Einheit (OAU) oder der Organisation der amerikanischen Staaten (OAS) fuhren, mit dem Ziel, einer regionalen Eingrenzung und internationalen Nichtausweitung des jeweiligen Konflikts. Parallel hierzu bzw. direkt daran anschließend sollte er zudem in einen Dialog mit den tatig gewordenen Menschenrechtsorganisationen eintreten.

 

(iii)    Ernennung eines Sonderbeauftragten fur humanitäre Angelegenheiten. Zu dessen Aufgabenbereich würden gehören: Das rechtzeitige Aus- sprechen von Warnungen, die laufende Überwachung von Entwicklungen, die geeignet sind, neue Flüchtlingsströme auszulösen, die Entpolitisierung humanitärer Krisen, die Wahrnehmung von Aufgaben, welche humanitäre Einrichtungen aufgrund institutioneller Zwänge oder fehlender Zuständigkeiten überfordern sowie die Übernahme einer Vermittlerrolle zwischen den Beteiligten (vgl. Aga Khan, 1981).

Heute, sechs Jahre danach, ist der Generalsekretär dabei, einige der von den genannten Initiativen gemachten Empfehlungen - im Rahmen der gegebenen administrativen und finanziellen Möglichkeiten der Vereinten Nationen B in praktisches Handeln umzusetzen. Konkret findet dies seinen Niederschlag in der Einrichtung eines zusätzlichen Sekretariatsbüros zur Wahrnehmung neu definierter Aufgaben auf dem Gebiet der politischen Krisenbewältigung.

 


(d) Massnahmen des UN-Generalsekretärs zur Aufwertung des Forschungs- und Informationsbüros (ORCI).

Diesem vom Generalsekretär Anfang 1987 eingerichteten Büro (vgl. ST/ SGB/225, 1987) steht der stellvertretende Generalsekretär James O.C. Jonah vor. Das dem Generalsekretär direkt unterstellte Büro soll der zentralen Forschung dienen und innerhalb des Sekretariats den politischen Informationsfluß verbreitern und verbessern helfen. Zu den in direktem Zusammenhang mit dem Abbau und/oder der Eindämmung der Hauptursachen neuer Flüchtlingsströme stehenden Aufgaben des Büros zählen:

(i)      Die rechtzeitige Weitergabe von Informationen an den Generalsekretär über sich anbahnende Entwicklungen, sowie

(ii) das genaue Beobachten, der mit möglichen Flüchtlingsströmen in Zusammenhang stehenden Faktoren.

Zusammenfassend führt der Generalsekretär in seinem Jahresbericht weiter aus: +Meine Bemühungen um eine Neuverteilung der politischen Auf- gaben auf Sekretariatsebene zielten vor allem darauf ab, unsere +Vorwarnzeit* zu verkürzen* (vgl. A/42/1, 1987).

Erst letztes Jahr noch hatte eine mit achtzehn hochrangigen Experten besetzte zwischenstaatliche Arbeitsgruppe in ihrem Bericht Kritik am organisatorischen Aufbau und an der Arbeitsweise des Sekretariats geübt. So empfahl der Bericht die Straffung und effizientere Gestaltung der Sekretariatsarbeit sowie die Zusammenfassung und Vereinfachung von Arbeitsabläufen (vgl. A/42/234, 1987).

Das ORCI soll daher in erster Linie den institutionellen Unterbau der diplomatischen Bemühungen zur Vermeidung von Flüchtlingsbewegungen stärken helfen und über die Bereitstellung von Hintergrundinformationen einen Beitrag zum Abbau friedenshemmender Hindernisse leisten. Von dem neuen Büro wird erwartet, daß es die politische Arbeit der verschiedenen Abteilungen auf eine tragfähigere Grundlage stellt und das Sekretariat besser befähigt, mögliche Gefährdungen des Friedens und der Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Es beschäftigt zur Zeit mehr als zwanzig Beamte. Eine Verdoppelung dieser Zahl ist für die nahe Zukunft geplant. Organisatorisch gliedert sich das Büro derzeit in einen aus einer Forschungs-, Planungs- und Informationsverarbeitungsabteilung bestehenden Vorwarndienst, sowie in je eine Abteilung zur Informationsweiterleitung und -verwertung.

Die mit der Informationsverarbeitung befasste Abteilung ist dabei nach geographischen Bereichen weiter untergliedert. Die übrigen Abteilungen bilden selbständige organisatorische Einheiten und sind überwiegend mit mittleren und höheren Beamten für politische Angelegenheiten besetzt.

 

2.  Nichtstaatliche und öffentliche Initiativen

(a) Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik (RPG)

Diese in Washington ansässige unabhängige Einrichtung beschäftigt sich vorrangig mit Fragen der nationalen und internationalen Flüchtlingspolitik. In zahlreichen mit der Flüchtlingsproblematik in Zusammenhang stehenden Fragen konnte sie in der Vergangenheit UNHCR und anderen interessierten Stellen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wie kaum eine andere Einrichtung hat sich die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik bemüht, Möglichkeiten einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit bei der Ursachenbekampfung von Flüchtlingsbewegungen aufzuzeigen. Erwähnung verdienen dabei insbesondere die bedeutenden Beiträge zur Verbesserung des Vorwarnpotentials, wie beispielsweise:


(i)      Die Analyse von Flüchtlingsströmen in der Vergangenheit (wie etwa den Flüchtlingsstrom in den Nordwesten Somalias) einschließlich der Erörterung der als Auslöser wirkenden Verhältnisse im Ursprungsland und der für die weitere Entwicklung maßgeblichen Faktoren;

(ii) die der unabhangigen abhängigen Kommission für internationale humanitäre Fragen gewährte Unterstützung bei der Erstellung einer Untersuchung zum Thema +Fruhwarnpotential*:

(iii)    die Erarbeitung eines von der Universität von Wisconsin in Abstimmung mit UNHCR angebotenen Ausbildungsprogramms mit dem Ziel, UNHCR und die staatlichen Organisationen in die Lage zu versetzen, bei neu entstehenden Flüchtlingssituationen gut ausgebildetes Personal sofort vor Ort einsetzen zu können.

 

Im Rahmen ihrer Aktivitäten hat sich die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik seit Anfang der 80er Jahre auch mit dem Thema +Frühwarnung* beschäftigt. Von Einzelpersonen und Institutionen materiell und ideell unterstützt, hat die Arbeitsgruppe so beispielsweise eine langfristig angelegte Untersuchung der nationale Grenzen überschreitenden Flüchtlingsströme in Angriff genommen.

Dabei wurden die wichtigsten Daten zu allen Flüchtlingsströmen seit 1977 zusammengetragen. Eine der daraus gewonnenen Erkenntnisse besagt, dass die Zahl derer, die ihre Heimat aus existenziellen Gründen zunächst verlassen, sehr viel grosser ist, als die Zahl derer, die tatsachlich zu grenzüberschreitenden Flüchtlingen werden. In Fällen, in denen beispielsweise der Hunger als Auslöser im Vordergrund steht, werden immer sehr viel mehr Menschen im Lande selbst verhungern oder verschleppt werden, als tatsächlich Fluchtlinge uber die Grenzen des Landes strömen. Die augenblickliche Lage in Äthiopien mag dies verdeutlichen. Der Preis für einen Sack Getreide ist dort in den letzten Wochen von 30 auf 200 Dollar gestiegen. Nach dem Desaster vor drei Jahren, bei dem rund eine Million Menschen starben, steht den Athiopiern wohl nun erneut eine Hungerkatastrophe bevor. Betroffen sind acht von vierzehn Provinzen, am schlimmsten die nördlichen Gebiete Eritrea und Tigre B gerade jene Landesteile, in denen seit rund 25 Jahren separatistische Befreiungsbewegungen gegen die Zentralregierung in Addis Abeba kämpfen.

Die Grunde, welche Menschen dazu veranlassen, ihre Heimat B über Landesgrenzen hinweg B zu verlassen, sind vielschichtig. Häufig spielen dabei mehrere Faktoren gleichzeitig eine Rolle. Die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik hat diese Faktoren untersucht und dabei drei Arten von Ursachen ausgemacht: Hauptursachen, Nebenursachen und auslösende Ereignisse. Bei den Hauptursachen handelt es sich dabei um tiefgreifende, latent vorhandene Probleme, wie Rassenkonflikte oder religiöse Auseinandersetzungen, die häufig weit in die Vergangenheit zurückreichen. Nebenursachen, wie etwa Grenzkonflikte, stehen mit den Hauptursachen meist in einem mehr oder weniger direkten Zusammenhang. Je nachdem, welche Alternativen sich den Betroffenen im Einzelfall bieten, können Umfang und zeitlicher Ablauf von Flüchtlingsbewegungen daneben auch noch durch weitere Faktoren beeinflußt werden, die dann lediglich als Auslöser wirken.


Rechtzeitiges und vorbeugendes Handeln muss stets auch der Gefahr eingedenk sein, dass ein in Gang gekommener Strom von Flüchtlingen beim Versuch, das Land zu verlassen, an d n Landesgrenzen zurückgewiesen werden kann. Dies gilt vor allem dann, wenn die Flucht als einziger existentieller Ausweg erscheint. Anstatt auf die den Fluchtmotiven der Bevölkerung zugrundeliegenden Probleme einzugehen, kann es daher vorkommen, dass Regierungen zu Zwangsmaßnahmen greifen, um die Menschen am Verlassen des Landes zu hindern, oder zur Abschreckung gar die Grenzen mit Hilfe des Militars abriegeln. Zur Zeit bereitet die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik ein Pilotprojekt vor, mit dem B die Bewilligung der Mittel vorausgesetzt B das vorhandene Informationsmaterial über die Vielzahl der Flüchtlingsströme des vergangenen Jahrzehnts ausgewertet werden soll. Im Rahmen dieses Projekts sollen zehn detaillierte Einzelstudien erstellt, eine regionale Überwachung Afrikas auf Anzeichen neuer Flüchtlingsbewegungen vorgenommen und ein kurzfristig verfügbares Einsatzteam gebildet werden, welches in den potentiell Flüchtlingsströme verursachenden bzw. aufnehmenden Landern Feldstudien durchführen soll.

Zu den von der Arbeitsgruppe erarbeiteten zahlreichen Empfehlungen hinsichtlich der Verbesserung des internationalen Zusammenwirkens zahlt auch die Einsetzung einer internationalen Kommission für humanitäre Angelegenheiten. Eine solche unabhängige, international besetzte Kommission könnte B was sich abzeichnende politische Krisen angeht B die Rolle eines +Aufpassers* spielen und so die Aufgaben eines globalen +Fruhwarnsystems* ubernehmen. Ein kleiner, aber qualifizierter Mitarbeiterstab musste dieser mit herausragenden internationalen Personlichkeiten besetzten Kommission zuarbeiten, die aus privaten und offentlichen Quellen zuganglichen Informationen auswerten und auch vor Ort Erkundigungen einholen. Wünschenswert wäre darüber hinaus, daß die Kommission Moglichkeiten des Zugangs zu den jeweiligen politischen Entscheidungsträgern hat und so bei Bedarf auf schnell wirksame vorbeugende Gegenmassnahmen dringen kann.

 

(b) Die unabhängige Kommission für internationale humanitäre Fragen (ICIHI)

Diese Kommission hat ihren Sitz in Genf und wurde 1983 mit dem Ziel ins Leben gerufen, innerhalb der folgenden drei Jahre das Konzept der neuen internationalen humanitären Ordnung in die Realität umzusetzen. Hierzu sollte die Kommission:

(i)      bestimmte, bisher noch ungelöste humanitäre Fragen eingehend untersuchen und mit den neuen Gegebenheiten vereinbare Lösungen erarbeiten;

(ii) Möglichkeiten eines wirksameren Handelns der Volkergemeinschaft aufzeigen und an praktischem Handeln sowie den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientierte Vorschläge unterbreiten;

(iii)    das Bewußtsein der Öffentlichkeit für die Ursachen und den Fortbestand menschlichen Leids schärfen sowie die Bereitschaft zur Unterstützung eines Wandels stärken, der geeignet ist, die Welt menschenwürdiger zu gestalten.

Die Kommission richtete das Hauptaugenmerk ihrer Arbeit daher im wesentlichen auf drei Bereiche: Auf die Einhaltung humanitarer Gebote, wie etwa den Schutz der Zivilbevölkerung bei militärischen Auseinandersetzungen; auf mögliche Gefährdungen durch Naturkatastrophen und von Menschenhand verursachte Desaster; sowie auf die Möglichkeit der Entwicklung eines auf sozialen und wirtschaftlichen Indikatoren basierenden Systems der Früherkennung, mit dessen Hilfe die Ursachen möglicher Flüchtlingsströme, wie beispielsweise Hungersnöte, frühzeitig prognostiziert und bekämpft werden können.

Im weiteren Verlauf von der Kommission an Wissenschaftler und Forschungsinstitute vergebene Aufträge zur Erforschung bestimmter Einzelaspekte fanden dann ihren Niederschlag in Einzelberichten zu brennenden Fragen unserer Zeit, wie Hunger und Krieg, Flucht und Vertreibung. In ihrem Abschlußbericht verweist die Kommission zwar noch einmal auf die großen Probleme, vor die sich die Menschheit heute und in Zukunft gestellt sieht, sie setzt jedoch gleichzeitig auch Zeichen der Hoffnung.


So empfahl die Kommission unter anderem die Einrichtung eines in der Nähe des Generalsekretärs anzusiedelnden zentralen Büros für humanitäre Fragen, vergleichbar den entsprechenden Büros für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen. Dieses Büro wird sich von den bereits vorhandenen Einrichtungen der Vereinten Nationen zur Wahrung der Menschenrechte und zum Schutz von Flüchtlingen insofern unterscheiden, als seine Hauptaufgabe in der Koordinierung der Politiken und Programme des UN-Systems liegen soll. Darüber hinaus müßte es direkte Fühlung mit nichtstaatlichen Stellen halten. Von seiner Konzeption her wäre ein solches zentrales Büro in der Lage, in humanitären Krisensituationen als Hauptbindeglied zu den Regierungen zu fungieren und sich dabei vorrangig das Abdecken jener Grauzonenbereiche zum Ziel zu setzen, in denen all die Opfer angesiedelt sind deren Probleme bisher noch einer angemessenen Lösung harren.

Eine weitergehendere Aufzahlung aller wichtigen von Einzelpersonen und Einrichtungen geleisteten Initiativen und erbrachten Beiträge würde über den Rahmen des vorliegenden Artikels hinausgehen. Daß sich eine zunehmende Zahl von Einzelpersonen und Institutionen auf der Suche nach innovativen Lösungen befindet, darf ohnehin als bekannt vorausgesetzt werden.

Unser vorrangiges Ziel ist hier vielmehr die Klärung der Frage, ob Initiativen, wie die oben beschriebene, dazu beitragen können, eine Brücke zu schlagen zwischen den Leidtragenden und jenen. die das Leid verursachen.

 

IV.        Schritte zum Abbau und zur Eindämmung der Ursachen von Fluchtlingsbewegungen

 

Bei kritischer Würdigung stehen die im Verlauf der letzten Jahrzehnte unternommenen Anstrengungen in keinem Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen. Andererseits erkennen B angesichts der Komplexität des Problems B immer mehr Menschen und Institutionen die Notwendigkeit rechtzeitigen und vorbeugenden Handelns. Von der Völkergemeinschaft muß und kann jedoch mehr erwartet werden.

Der Massenexodus einer Bevölkerung kündigt sich in der Regel geraume Zeit vorher an. Die Völkergemeinschaft ist daher gefordert, wirksame Verfahren zur Früherkennung zu erarbeiten, Verfahren, die geeignet sind, die Erfolgsaussichten vorbeugenden Handelns beim Versuch des Abbaus der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen zu erhöhen. In den letzten Jahren haben die Industrieländer gegenüber Asylsuchenden aus Ländern der südlichen Hemisphäre eine zunehmend restriktive Haltung an den Tag gelegt. Von den diplomatischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der unmittelbaren Ursachenbekämpfung wurde zu wenig Gebrauch gemacht. Gelegentlich tat man sogar das genaue Gegenteil und trug zum Erhalt, ja sogar zum Entstehen, neuer unhaltbarer Zustände und damit Fluchtgrunde bei. In den Ländern beider Hemisphären bedarf es daher einer umfassenden außen- und wirtschaftspolitischen Neuorientierung (vgl. Aga Khan, 1987).

Die Vereinten Nationen konnen im Bemuhen um eine verbesserte internationale Zusammenarbeit sowie bei der friedlichen Beilegung von Konflikten als treibende Kraft eine wichtige Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund kann die jüngste Initiative zur Schaffung des Forschungs- und Informationsbüros (ORCI) als Ausdruck einer langst uberfälligen Neuorientierung in dem Bemuhen, die Ursachen von Fluchtlingsbewegungen abbauen und eindammen zu helfen, aufgefasst werden.**

Vom Sicherheitsrat mit seinen fünf stundigen Mitgliedern einmal abgesehen, verfugen die Vereinten Nationen über keinerlei eigenständige souveränen Rechte. Sie sind daher bei der Verfolgung ihrer Ziele allein auf Verhandlungen, uberzeugungsarbeit und die Herstellung eines Konsens angewiesen. Die Vielzahl der divergierenden und im Widerstreit liegenden Regierungsformen der Mitgliedsländer kommt als zusätzliches Erschwernis hinzu (vgl. Urquardt, 1972).

Gleichzeitig bestehen die zwischen den einzelnen Ländern vorhandenen krassen Gegensätze weiter fort und zwingen Armut und Weltmachtstreben die Menschen zu Millionen, ihre Heimat zu verlassen und auf fremdem Boden Zuflucht zu suchen (vgl. Grahl-Madsen, 1983).


 Die Zusammenarbeit des jüngst innerhalb des UN-Sekretariats eingerichteten Forschungs- und Informationsburos (ORCI) mit solch qualifizierten und erfahrenen Einrichtungen wie der nichtstaatlichen Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik und dem unabhangigen Buro fur humanitare Fragen (vormals unabhängige Kommission für internationale humanitäre Angelegenheiten, vgl. A/C. 3/42/L.57, 1987) kann B was das Sammeln und Auswerten von Informationen sowie die Ausarbeitung vorbeugender Strategien auf mehr globaler Ebene angeht B als Beginn eines engeren internationalen Zusammenwirkens verstanden werden.

Sofern allerdings die Regierungen B und hier insbesondere die Grossmachte  B nicht auch innen- und aussenpolitische Veränderungen vorzunehmen bereit sind, wird selbst diese Zusammenarbeit in einigen Situationen vermutlich nichts bewirken konnen. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn Staaten etwa zum Mittel der militärischen Überwachung ihrer Grenzen greifen, um Asylsuchende am Betreten des Landes zu hindern oder diesen auf sonstige Weise Steine in den Weg legen. Auch sind bekanntlich einige Staaten dazu übergegangen, bestimmte Gruppen von Flüchtlingen kollektiv auszugrenzen und deren Zwangsausweisung zu betreiben. Hinzu kommen häufig zusätzliche staatliche Erschwernisse, wie das Verweigern von Arbeitserlaubnissen oder das Zusammenziehen der Flüchtlinge in abgeschlossenen Lagern bzw. sonstigen Zwangsunterkünften. Mit solchen Mitteln der sogenannten +humanen Abschreckung* versuchen Staaten  häufig dem Zustrom von Flüchtlingen zu begegnen.

Andererseits  kann eine engere internationale Zusammenarbeit B falls Regierungen und sonstige maßgeblichen  staatlichen en Stellen  sich dazu bereit finden B durchaus in gewissem Umfang den Weg für Fortschritte ebnen. Natürlich kann dies jedoch B in Anbetracht der Schwere der Aufgabe B von einer einzelnen Organisation oder Einrichtung allein nicht geleistet werden. Neben dem Forschungs- und Informationsbüro ( ORCI) gibt es aber derzeit kein wirksames internationales Instrument für die Erfassung und Auswertung relevanter Informationen zur Bestimmung vorbeugender Maßnahmen, für die zwar die organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, deren vollständige Umsetzung aber durch fehlende Möglichkeiten der Koordinierung erschwert wird.

Aufgabe des Büros wird daher vor allem das Einholen und Sammeln der bei Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen auflaufenden Informationen aus erster Hand sein. Nur so wird man zu einer korrekten Einschätzung der weltweit stattfindenden Flüchtlingsbewegungen und ihrer Ursachen gelangen können. Das ORCI wird dabei jedoch auch mit  der mittlerweile bei vielen nichtstaatlichen Organisationen anzutreffenden mangelnden Bereitschaft zur Weitergabe von Informationen an die," Vereinten Nationen rechnen müssen.

Auch von daher erscheint es wesentlich, daß ORCI seine weiteren Aktivitäten in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem über eine umfassende Erfahrung  und ein reiches Wissen beim Einsatz für die humanitären Belange von Flüchtlingen verfügenden UNHCR vollzieht. UNHCR hat in den vergangenen Jahren in seinem Bemühen um eine bessere Vorhersage neuer Flüchtlingsströme sowie bei der Planung von Hilfsmaßnahmen in Krisensituationen beachtliche Fortschritte erzielt. Dagegen ließ UNHCR B in Anbetracht seines nichtpolitischen Mandats - bei der Beschäftigung mit den politisch brisanten Fluchtursachen bisher Zurückhaltung walten.

Man mag dem entgegenhalten, daß humanitäre Organisationen mit einem frühzeitigen Eingehen auf sich abzeichnende Flüchtlingsbewegungen keinesfalls die ihrem Handeln gezogenen Grenzen überschreiten müssen. UNHCR sollte daher, sobald ihm genügend Anzeichen für die bevorstehende Verschärfung einer vorgegebenen Krisensituation vorliegen, den Generalsekretär und gegebenenfalls auch das ORCI hiervon in Form einer vertraulichen Mitteilung in Kenntnis setzen.


Ein erster Versuch, den Informationsfluß zu verbreitern und innerhalb des UN-Systems eine bessere Koordinierung geeigneter Maßnahmen zu erreichen, war ein Schreiben des Generalsekretärs vom 23. 11. 1983. Er wies darin die zuständige zentrale Informationsstelle der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Genf an, alle UN-Behörden (einschließlich UNHCR) künftig vorab möglichst schnell auf Krisensituationen, die zu grö8eren Flüchtlingsbewegungen führen können, hinzuweisen. Da einige Behörden jedoch B unter Hinweis auf ihr Mandat B keine Möglichkeit zu einer solchen Zusammenarbeit sahen, war dieser Initiative relativ wenig Erfolg beschieden. Im übrigen teilen auch wir die von einer Reihe von UNHCR-Offiziellen vertretene Auffassung, daß UNHCR besser als jede andere UN-Einrichtung zur Einschätzung des von Krisensituationen im Einzelfall ausgehenden Flüchtlingspotentials in der Lage ist (vgl. Coles, 1986).

Aus auf der Hand liegenden Gründen sollte UNHCR dabei allerdings ein detailliertes Eingehen auf die jeweiligen Ursachen vermeiden, da dies als Versuch der Einmischung oder als Schuldzuweisung ausgelegt werden könnte. Zur Erhöhung der Effizienz vorbeugenden internationalen Handelns sollte UNHCR B anstatt sich völlig aus der Ursachenforschung herauszuhalten B seine Zusammenarbeit mit ORCI daher vorrangig unter , das Gebot Neutralität stellen. Mit der Zuordnung von Schuld und der Abgabe politischer Bewertungen jedenfalls sollte sich UNHCR nicht belasten.

 

V.  Perspektiven des weiteren Vorgehens

 

Die Einrichtung des Forschungs- und Informationsbüros (ORCI) mag als belebendes Element im Hinblick auf ein mehr in die Zukunft gerichtetes Handeln aufgefaßt werden und kann darüber hinaus zu einer Neubelebung der in den letzten Jahren in Gang gekommenen Bemühungen um eine Stärkung des Aspekts der Früherkennung von Flüchtlingsbewegungen in der Arbeit des UNHCR führen. Sowohl die Arbeitsgruppe Flüchtlingspolitik als auch andere auf diesem Gebiet tätige Organisationen und Einzelpersonen haben hierzu B über die Arbeit des UNHCR-Personals hinaus B bereits bedeutende Beiträge geleistet.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die über 90 regionalen und örtlichen Büros, die UNHCR in den Ausgangs- und Zielländern von Flüchtlingsbewegungen unterhält und die B kontinuierlich B aus erster Hand stammende Informationen liefern. Als mögliche Quellen kommen dabei erste eintreffende Flüchtlinge, mit der Umsetzung von UNHCR- Programmen befaßte staatliche und nichtstaatliche Stellen sowie öffentliche und humanitäre Einrichtungen in Betracht. Wenn diese Informationen häufig nicht optimal genutzt werden, so deshalb, weil:

(i)      Moglichkeien zur systematischen Auswertung solcher Informationen B wenn überhaupt B nur in Ausnahme- und Krisenfällen vorhanden sind;

(ii) verlassliche Kommunikationskanale zur vertraulichen und schnellen Übermittlung dieser n Informationen fehlen.

Die Schaffung eines dem Exekutivburö des Generalsekretärs zugeordneten und der Empfehlung der unabhängigen Kommission fur internationale humanitäre Angelegenheiten entsprechenden zentralen Büros für humanitäre Fragen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit von UNHCR und ORCI, insbesondere auch dort, wo diese beiden Buros an die Grenzen ihrer Befugnisse stossen. Selbstverständlich darf die Schaffung eines solchen zentralen Büros jedoch nicht zur Zweigleisigkeit der Bemuhungen führen. Geht man davon aus, dass das Problem der grossen Fluchtlingsbewegungen so schnell nicht in den Griff zu bekommen sein wird, so wird die Völkergemeinschaft zwangslaufig ihre Meinungsfindungs- und Entscheidungsprozesse neu strukturieren müssen.


Dabei sollte sich UNHCR keine ubertriebenen Zwange auferlegen und d durchaus eine zentrale Rolle als Vordenker B auch was beispielsweise das Sammeln n einschlägiger  Informationen auf interner Ebene angeht B übernehmen. Ohnehin kann vom Hohen Flüchtlingskommissar nicht erwartet werden, daß er über seinen internen Bedarf an vorbeugenden Maßnahmen zum Abbau und zur Eindämmung der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen hinaus, in alleiniger Verantwortung auf dem Gebiet der Früherkennung tätig wird.

Bisher wurde UNHCR vom Generalsekretär nur in Ausnahmefällen B wie etwa 1971 in Ostpakistan B als +zentrale Anlaufstelle* zur Koordinierung von Massnahmen der Vereinten Nationen in Krisensituationen benannt. Bei anderen Gelegenheiten, wie etwa 1979 in Thailand, übernahm UNHCR von sich aus die Koordinierung der von über hundert nichtstaatlichen Stellen organisierten Hilfsmaßnahmen. Dies mag die reiche Erfahrung belegen, über die UNHCR auf dem Gebiet der koordinierten und umfassenden Bereitstellung internationaler Hilfe verfügt. Die beteiligten Stellen und betroffenen Mitgliedstaaten haben dies seinerzeit auch ausdrücklich gewürdigt und anerkannt.

Das Ende einer Krise markiert gewöhnlich auch das Ende der Rolle von UNHCR als zentrale koordinierende Anlaufstelle. Sobald eine neue Krise dann erneut auf globaler Ebene koordinierte Anstrengungen erfordert, wird gewöhnlich sehr viel Energie allein darauf verwandt, die Maschinerie der internationalen Zusammenarbeit (zwischen UN-, Regierungs- und nichtstaatlichen Stellen) in ungeordneter ad-hoc-Manier wieder in Gang zu setzen. Dem zentralen Büro für humanitäre Angelegenheiten fiele hier die Aufgabe zu, durch verantwortliches und kompetentes Handeln für Kontinuität und Schlüssigkeit bei der Formulierung und Durchsetzung der zu ergreifenden politischen Schritte zu sorgen.

Daneben sollte das Büro aber auch bereits im Vorfeld sich abzeichnender Flüchtlingsbewegungen eng mit ORCI zusammenarbeiten. Es konnte so als Bindeglied fungieren. So erscheinen sowohl Strategien, die auf eine tiefgreifende Veranderung der Fluchtlingsbewegungen hervorrufende Strukturen abzielen als auch politische Programme, die eine Beschrankung und Auswahl der Flüchtlinge nach wirtschaftlichen und politischen Kriterien zum Inhalt haben, weder als erstrebenswert noch erfolgversprechend (vgl. Suhrke, 1983).

Vorbeugendes internationales Handeln zum Abbau der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen hat sich in erster Linie an den konkreten Faktoren zu orientieren, welche die Menschen zur Flucht veranlassen. Bei den Flüchtlingsströmen der jungeren Vergangenheit war haufig ein Bundel politischer, ethnischer, kultureller, okologischer und anderer Faktoren im Spiel. Zur Erarbeitung neuer Strategien bedurfen die Faktoren, die heutzutage Fluchtlingsbewegungen hervorrufen, daher einer gründlichen Untersuchung. Ein solches Vorgehen erscheint geeignet, neue Strategien zur Bewaltigung sich abzeichnender aktueller Fluchtlingsbewegungen auch in solchen Fallen erarbeiten zu helfen, in denen der traditionelle an den Fluchtlingsstromen im Gefolge des zweiten Weltkriegs orientierte Ansatz nicht mehr zeitgemass erscheint.


Quellennachweis

AGA Khan, Saddrudin: +Questions of the Violation of Human Rights and Fundamental Freedoms in Any Part of the World, with Particular Reference to Colonial and other Dependent Countries and Territories, Study of Human Rights and Massive Exoduses.* New York: United Nations Commission on Human Rights. (U.N. Document E/CN.4/1503, 31 December 1981, p. 51 and Recommendations.

B: +Unse Crise aggravee par l'attitude des pays riches*, in: Le Monde Diplomatique, November, 1987, p. 31.

 Beyer, Gregg: +Improving International Response to Humanitarian Situations*, Research paper published by   the Refugee Policy Group, Washington, September 1987.

Coles, Gervais: +Pre-Flow Aspects of the Refugee Phenomen*. Background paper prepared for the    International Institute for Humanitarian Law. San Remo, Italy. April 1982, S. 4, 30.

Gorbachev, M. S.: Rede zum 70. Jahrestag der Oktoberrevolution am 2. November, 1987.

Grahl-Madsen, Atle: +Identifyging the world's refugees*, Annals, AAPSS, 467, Mai 1983, S. 12, 24.

 Henkel, Joachim: +The International Protection of Refugees and Displaced Persons: A Global Problem of       Complexity*. In: +Defense of the Alien* International Migration Studies. Band 19, Nr. 8.

Hocke, Jean-Pierre: +Beyond Humanitarianism: the need for political will to resolve today's refugee problem*, Joyce Pearce Memorial Lecture delivered on 29 October 1986 at Oxford University. The Refugee Studies Programme at Queen Elizabeth House, Oxford with Ockenden Venture, U.K.

Independent Commission on International Humanitarian Issues, (Advance Copy), Bericht, Genf 1987.

Kühnhardt, Ludger: Die Flüchtlingsfrage als Weltordnungsproblem. Massenzwangswanderungen in          Geschichte und Politik. Wien: 1984, Seite 196.

MacDonald, R. St. J.: +A United Nations High Commissioner for Human Rights: the decline and fall of an       initiative.* Canada Yearbook of International Law. Bd. 10, 1972: S. 40-54.

 Refugee Policy Group: +Early Warning* Improving International Responses to Refugee Crises: A Working    Paper. Washington, undated.

Rizvi, Zia: +Causes of the Refugee Problem and the International Response*, Discussion Paper for the Conference on +Human Rights and the Protection of Refugees under International Law.* November 1987.

Opitz, Peter: +Refugee Policy and the German Initiative*, in:  Aussenpolitik, Vol. 36, Number 3 (Engl.) 1985: 328-340.

Urquardt, Brian: Hamrnarskjold, New York, 1982.

Suhrke, Astri: +Global Refugee Movements and Strategies of Responses*, in: U.S. Immigration and Refugee             Policy by Mary Kritz (Hrsg.), Lexington, 1983.

 

 

UN-Dokumente

+Assistance in the relief, rehabilitation and resettlement of Sudanese refugees*, Resolution 1655 (LII) Of the   Economic and Social Council, 1. Juni 1972.


 +Assistance to the Indo-Chinese displaced persons*, Resolution 3455 (XXX) of the General Assembly, 9.       Dezember 1975.

 +Meeting on Refugees and Displaced Persons in South-East Asia, convened by the Secretary-General of the United Nations at Geneva, on 20 and 21 Juli 1979, and subsequent developments*. Report of the Secretary-General. (U.N. Document A/34/627, 7. November, S. 14).

 +International co-operation to avert new flows of refugees*, Resolution 35/124 of the General Assembly, 11. Dezember 1980.

+Report of  the UN Governmental Expert Group on International Co-operation to Avert  New Flows of          Refugees*. A/41/234, 13. Mai 1986. Note of the Secretary-General, S. 8, 9, 16, and 17.

+Office for Research and the Collection of Information*. St/SGB/225, 1. März 1987, Secretary-General's       Bulletin.

+Report of the Secretary-General Work of the Organization*. September 1987. (U.N. Document A/42/1. 9.     September 1987, p. 8).

+Report of the Group of High-Level Intergovernmental Experts to Review the Efficiency of the Administrative            and Financial Functioning of the United Nations, N.Y. 1986. A/42/1, Report of the Secretary-General, 1987, S. 8.

+New International Humanitarian Order*, Resolution A/C.3/42/1.57, 16. November 1987, Abs. 6.

 



·       Ubersetzung aus dem Englischen.

·       The views reflect those of the author and not necessarily those of UNHCR or the UN.

**  Die Begriffe +abbauen* und +eindämmen* werden hier unter der Voraussetzung gebraucht, daß eine völlige Beseitigung bzw. Vermeidung der Ursachen von Flüchtlingsbewegungen nicht möglich ist.