Ende des Exils

Chiles Flüchtlinge vor der Heimkehr

 

(published under the name of Dora Beisner[1] in: Evangelische Zeitschrift, October 1984, No. 10 17. Jahrgang, pp. 556-559)

 

Seit elf Jahren ist die Junta, die am l 1. September 1973 die Macht in Chile ergriffen hatte, an der Regierung. Vor drei Jahren hat sie ihre Verfassung in Kraft gesetzt. Diese neue Verfassung bedeutete keineswegs eine Rückkehr zu jener Form der Demokratie, wie sie vor 1973 bestanden hatte; sie war gleichwohl der Versuch zu einer Milderung der durch die Junta errichteten Militärdiktatur, einer ansatzweisen Demokratisierung, die aus verschiedenen Gründen notwendig geworden war. Die wirtschaftliche Erholung, die nach dem Sturz der Allende-Regierung eingesetzt hatte, hatte in vielen Bevölkerungskreisen eine Art stillschweigende Zustimmung aufkommen lassen. Sie drohte allerdings ins Gegenteil umzuschlagen, je mehr die wirtschaftliche Besserung rückläufig wurde, je mehr die Unterdrückung der Parteien, der Versammlungs- und der Pressefreiheit sich als politische Entmündigung des ganzen Volkes erwies, je mehr vor allem aber die von der neuen Regierung geduldeten oder gar veranlaßten Terrormaßnahmen der Polizei und der politischen Sicherheitskräfte auch bei denen Angst und Schrecken verbreiteten, die vorher weder für Allende noch für die Kommunisten Sympathie gezeigt hatten. Auf die Dauer konnten die Gewalttaten in den Gefängnissen, in abgelegenen Lagern, in stillgelegten Bergwerken, auf einsamen Inseln weder vor der eigenen Bevölkerung noch vor der ausländischen Presse verborgen bleiben, auch wenn die Zahl der Opfer dieser Gewaltmaßnahmen bis heute nicht wirklich ermittelt werden kann.

Einigermaßen zutreffende Zahlen hat man hingegen über den Strom der Flüchtlinge, der sich auch im weiteren Verlauf der siebziger Jahre in viele, insbesondere auch west- und osteuropäische Länder ergoß und der bis heute noch nicht versiegt ist. Im UN- Hochkommissariat für Flüchtlinge schätzt man die Zahl dieser Flüchtlinge auf mehr als 30000. Viele von ihnen, Juristen, Lehrer, Ärzte, Künstler, Schriftsteller, Techniker, Studenten kommen aus dem gebildeten chilenischen Mittelstand. Die Flucht dieses wesentlichen Teiles der Intelligenz hinterlie6 damit nicht nur ihre Spuren in zahlreichen chilenischen Familien, sie wirkte sich auch zwangsläufig als Schwächung der Wirtschaftskraft aus.

Der Entschluß zu mehr demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen, wie er in der neuen Verfassung jedenfalls andeutungsweise zum Ausdruck kommt, entsprach also dem Interesse des Regimes, wie es ebenso schließlich in dessen Interesse lag, geflohenen Bürgern die Rückkehr in die Heimat unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen. Daß politische Polarisierungen immer auch Abwanderungen mit wirtschaftlichen Folgen nach sich ziehen, hatte bereits die Allende-Regierung erfahren müssen, was unmittelbar nach dem Sturz dieser Regierung die neuen Machthaber bewog durch das Programm des Retorno de Talentos Anreize zur Rückkehr dieser beruflich und wirtschaftlich wichtigen Gruppe zu geben. Der Anfang der Flüchtlingsarbeit in Chile September 1973 galt allerdings nicht unmittelbar chilenischen Flüchtlingen. Sie betraf vielmehr zunächst ausschließlich nicht-chilenische Staatsbürger, die, aus verschiedenen, vorwiegend lateinamerikanischen Ländern kommend, vor dem 11. September 1973 in Chile eine Zuflucht gefunden hatten. Die unsichere politische Lage des Landes ließ nunmehr eine Ansiedlung dieser Asylanten, zu denen auch Allende-Sympathisanten gehörten, als so wenig aussichtsreich erscheinen, daß die Regierung Pinochet dem UN-Flüchtlingshochkommissar die Betreuung und Weiterleitung dieser Gruppe ohne besondere Einschränkung überließ, nachdem bereits die Regierung Allende eine Zusammenarbeit entsprechend den Grundsätzen des internationalen Flüchtlingsschutzes aufgenommen hatte. Der Umsturz 1973 erzeugte nun aber für Chile eine eigene Flüchtlingssituation in Gestalt der chilenischen Schutzsuchenden, die sich verfolgt fühlten, sei es aufgrund ihrer politischen Überzeugung, sei es aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu oder Sympathie mit den politischen Parteien oder Aktivitäten der gerade gestürzten Regierung. Das Mandat des UN-Flüchtlingshochkommissars schloß eine unmittelbare Mitwirkung zur Überwindung dieser Situation grundsätzlich aus. Wohl aber war es möglich, in Zusammenarbeit mit freiwilligen, zumeist kirchlichen und zwischenstaatlichen Hilfsorganisationen für vorläufige Unterkunft, Aufnahme und Weiterleitung in andere Länder zu sorgen.

 

Viele Tausende suchten und fanden damals Zuflucht in Botschaften der in Chile vertretenen Staaten, darunter auch der päpstlichen Nuntiatur, bei kirchlichen und humanitären Hilfsdiensten und in privaten Häusern. Es ist charakteristisch für die politische Situation, die jetzt entstand, daß das Militärregime das Wirken der diplomatischen Vertretungen, der Hilfsorganisationen und des UN-Flüchtlingshochkommissars, wenn auch in gewissen Grenzen, tolerierte und sogar in vielen Fällen durch die Ausstellung von Schutzbriefen (Salvoconductos) zur Ermöglichung der Ausreise unterstützte. Schließlich war die Abschiebung oppositioneller Gruppen ja auch eine Entlastung des sich in seiner Existenz immer wieder unsicher fühlenden Regimes. Natürlich zeigte sich diese Unsicherheit ebenso in allen möglichen anderen Formen. Da gab es die Verfolgung, die nur zu oft Folter und Tod bedeutete und der man sich nur durch die Flucht entziehen konnte; da gab es die, die innerhalb des Landes in die Verbannung geschickt wurden und diejenigen, die dem Gefängnis nur mit der Zusage entkommen konnten, daß sie das Land auf dem schnellsten Wege verlassen würden. Für diese hatte das Dekret 504 in der Mitte der siebziger Jahre eine Ausweisung aus dem Lande (Extrañamiento) für die doppelte Zeit der meistens durch die Militärgerichte ausgesprochene Gefängnisstrafe festgesetzt. Zu einer gewissen Milderung dieser Praxis sowie der immer noch weitergehenden brutalen und terroristischen Akte aller möglicher Gruppen und Personen, konnten allerdings wiederum neben den humanitären und zwischenstaatlichen Organisationen auch gewisse fortdauernde Reste demokratischer Institutionen des Landes selbst beitragen. Die Anwesenheit und das Wirken internationaler Hilfsorganisationen sowie das Interesse und die Berichterstattung der internationalen Presse ließen zumindest einen für Diktaturen relativ weiten Spielraum entstehen. Die Parteien sind zwar immer noch verboten, aber in dem Jahrzehnt seit 1973 konnten sich immerhin gewisse nationale christliche, menschenrechtliche und auch politische Gruppierungen bilden und behaupten. Als erste wurde durch die Initiative des Kardinals Raul Silva Enriquez das Comité Pro-Paz schon unmittelbar nach dem Umsturz ins Leben gerufen, in dem auch nicht-romisch-katholische Kirchen mitarbeiteten. Zu ihren Mitbegründern gehörte der damalige Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirche in Chile. Helmut Frenz, der heutige Generalsekretär der deutschen Sektion von Amnesty International. Die Arbeit dieses »Komitees für den Frieden« wurde allerdings schon in den ersten Jahren zunehmend erschwert und schließlich verboten. Die meisten der Hauptmitarbeiter wurden gefangengesetzt oder des Landes verwiesen, so daß die Gründung einer neuen Organisation nötig wurde.

 

Dies war die im Jahre 1976 gegründete und jetzt nur noch von der katholischen Kirche getragene Vicaria de la Solidaridad, die bis heute tätig ist. Neben dieser katholischen Organisation gibt es ein bedeutendes evangelisches Werk, das fast gleichzeitig entstanden ist, die vorwiegend vom Weltkirchenrat getragene Stiftung für Sozialhilfe der christlichen Kirchen (Fundación de Ayuda Social de las Iglesias Christianas – FASIC). Weiterhin gibt es die nicht nur auf die Flüchtlingsarbeit begrenzten privaten chilenischen Organisationen wie die chilenische Menschenrechtskommission, oder das Komitee für die Heimkehr der Exilchilenen (Comité Pro-Retorno de los Exiliados), die beide gegen Ende der siebziger Jahre gegründet wurden. Hilfe leisten im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten auch berufsständische und gemeinnützige Organisationen.

Daß diese Organisationen überhaupt zugelassen und arbeitsfahig sind, laßt neben allerhand polizeistaatlichen Maßnahmen wie den in letzter Zeit erlassenen und oft willkürlich ausgelegten Anti-Terrorgesetzen doch erkennen, daß die chilenische Militärdiktatur auf in- und ausländische Interessen und Meinungen Rücksicht nehmen muß. Sie tut es oft nur widerstrebend. Auch in der gegenwärtigen Verfassung bleibt dem Präsidenten gemäß dem Artikel 24 das wenn auch nur transitorische Recht, Gesetze und Massnahmen nach Bedarf zu erlassen und aufzuheben. Immer wieder drohen Notstand und Zensur. Immer wieder werden sie auch bedrückende Wirklichkeit. Auf dem politischen Barometer Chiles sind der Sturm und das schöne Wetter immer gleich nahe. Auch die Flüchtlingsarbeit ist diesem Klima mit all seinen Widerspruchen ausgesetzt. Zu diesen Widersprüchen ist sicher auch die von der Regierung schon Ende der siebziger Jahre eröffnete Möglichkeit der Rückkehr chilenischer Flüchtlinge in die Heimat zu zahlen. Das betraf zunächst individuell Interessierte in geringem Umfange – etwa 15 Personen jährlich – die von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machten.

In der Zeit von Dezember 1982 bis September 1983 veröffentlichte jedoch dann die Regierung in den Tageszeitungen zehn Listen, in denen die Namen von rund 3500 Personen aufgeführt waren, deren Repatriierung von den amtlichen Stellen als möglich angekündigt wurde. Die Initiative zu dieser Maßnahme ging im wesentlichen auf den im August 1983 von General Augusto Pinochet berufenen zivilen Innenminister Sergio Onofre Jarpa zurück. mit dessen Amtsübernahme auch der Beginn der Apertura, einer gewissen politischen Öffnung, verbunden wird. Die Kriterien für die Auswahl der Personen, deren Einreise nach Chile durch das kollektive Listensystem somit im Prinzip nichts mehr im Wege stehen sollte, waren allerdings weithin undurchschaubar.

Neben den Namen von tatsächlichen Flüchtlingen standen solche von Bürgern, die das Land nie verlassen hatten, Namen von im Land Verschwundenen, von minderjährigen Kindern, sogar von Drogen-Kriminellen. Im Oktober 1983 ging man zu einer individuellen Behandlung der Rückkehranträge durch die chilenischen Auslandsvertretungen und eine besonders zu dieser Bearbeitung organisierte Dienststelle, des Innenministeriums in Santiago über, mit dem Ziel, dem Antragssteller innerhalb von zehn bis 15 Tagen, also wesentlich schneller, als das vorher der Fall gewesen war, einen amtlichen Bescheid zukommen zu lassen. Darüber hinaus stellte sich das Listensystem auch als unzureichend heraus. Es gibt Hinweise, daß die Antwortfristen dieses gegenwärtig in Kraft befindlichen Systems im allgemeinen eingehalten werden.

 

Jedenfalls hat sich die Zahl der tatsächlich Zurückgekehrten merklich gesteigert. Während 1983 nur circa 338 chilenische Staatsbürger zurückkamen, beträgt die Zahl für die ersten acht Monate dieses Jahres bereits 700 Personen. Diese Ziffer umfaßt wohlgemerkt nur diejenigen, deren Rückkehr vom UN-Flüchtlingshochkommissar geregelt und bezahlt wurde. Rechnet man dazu die statistisch kaum erfa8bare Gruppe von solchen, die ihre Rückreise aus eigenen oder anderen Mitteln finanzierten, so läge die Gesamtzahl der bisher Heimgekehrten wahrscheinlich erheblich höher.

Verhandlungen mit den Ämtern

Mit der gegenwärtig noch paradoxen und widersprüchlichen politischen Situation hängt auch der besondere Charakter der Arbeit des UN-Flüchtlingshochkommissariats in Santiago zusammen. Normalerweise haben die Büros des Hochkommissars die Aufgabe, Schutzsuchenden Beistand sowie konkrete materielle Hilfe zur Überwindung ihrer Not zu geben. Auch die jetzt in Chile gestellte Aufgabe der Hilfe zur Heimkehr entspricht dem Mandat des UN-Flüchtlingshochkommissariats, nach dessen Grundsätzen die freiwillige Rückkehr gegenüber den anderen beiden Möglichkeiten – der Umsiedlung in ein anderes Land, das auch in einem anderen Kontinent liegen kann, oder das Verbleiben in einem Asylland meistens in der Region – immer als die langfristig aussichtsreichste Lösung angestrebt wird.

 

Aus diesem Grunde und infolge des wachsenden Interesses der Exilchilenen an ihrer Rückkehr werden zunehmend Vermittlungen und Verhandlungen mit den amtlichen Instanzen nötig und von dem Büro in Santiago durchgeführt: Antragsteller, die nicht den Weg über die chilenischen Auslandsvertretungen gehen können, erhalten die Möglichkeit, durch Vorsprache bei den Dienststellen des UN-Flüchtlingskommissars um eine amtliche Stellungnahme zu ihrer Wiedereinreise nachzusuchen. Bei Personen, für die ein Einreiseverbot besteht, weil ihre Namen auf einer schwarzen Liste stehen, kann in vielen Fällen eine vorläufige, oft auch eine volle Aufhebung des Verbots erreicht werden. Getrennte Ehepaare und Kinder im Asylland des chilenischen Flüchtlings können im Rahmen des Familienzusammenführungsprogramms jetzt wieder leichter zueinander finden.

 

Abhängig von politischer Konsolidierung

Darüber hinaus bedeutet das Büro des Flüchtlingskommissars und sein Wirken eine Repräsentation rechtsstaatlicher, nach der Charta der Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten anerkannter Grundsätze. Sie bedeutet außerdem für die chilenische Regierung eine Entlastung von Sozial- und Verwaltungsaufgaben, die durch die dem Land gestellten Flüchtlingsproblem notwendig geworden sind. Eine wirkliche Losung des chilenischen Flüchtlingsproblems hängt allerdings letztlich auch von einer Konsolidierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes ab. Hohe Auslandsverschuldung, hohe Arbeitslosenzahlen, ein verhältnismäßig geringer Export, schaffen eine Gesamtsituation, mit der der Heimkehrende oft noch emp6ndlicher konfrontiert wird, als der Daheimgebliebene. Bei allen Besonderheiten der politischen Situation in Chile wird auch dies Land von den Unruhen der heutigen Weltwirtschaft betroffen. Es muß gewiß auch von sich aus alle Anstrengungen unternehmen, damit fertig zu werden, aber ebenso tragen auch andere Länder, insbesondere die entwickelten Industrieländer für seine Zukunft eine mehr als nur ökonomische Verantwortung. Die Tätigkeit des UN-Flüchtlingshochkommissariats und der internationalen und zwischenstaatlichen Hilfs-Organisationen in Chile ist Ausdruck dieser Verantwortung, und diese Tätigkeit kaan immerhin auch auf Erfolge hinweisen. Diese Erfolge könnten ein Anfang sein. Aus diesem Anfang mehr zu machen, wäre die Aufgabe der weiteren internationalen Flüchtlingshilfe in Chile und anderswo. Damit könnten, wenn manche günstige Entwicklungen anhalten, auch die nationalen und lokalen Hilfsdienste und Verbände gestärkt werden, von deren Wirken der Erfolg der Wiedereingliederung der Rückkehrer letzten Endes abhängig ist.

 

Die jüngsten Entwicklungen weisen darauf hin, daß die gegenwärtigen Machthaber an einem gewissen Fortschritt auf dem Weg zur Lösung des Exil- und Flüchtlingsproblems interessiert sind. So könnten jedenfalls die beiden letzten Regierungsmaßnahmen gewertet werden: einerseits die Arbeit einer im August 1984 gebildeten informellen interministeriellen Gruppe, die bereits kleine, aber sichtbare Resultate zur Erleichterung der Wiedereingliederung der Heimkehrer erbrachte. Andererseits die Anfang September von Regierungskreisen bekannt- gegebene Liste von fast 5000 Namen von Personen, die noch keine Einreiseerlaubnis in ihre Heimat haben; diese Zahl schließt im allgemeinen die Familienmitglieder nicht ein. Wenngleich die letztere Maßnahme als wenig wünschenswert erscheinen mag, so liegt der Vorteil dieser seit Jahren von allen Beteiligten geforderten Liste darin, daß alle diejenigen, deren Name nicht verzeichnet ist, nun endlich im Prinzip die Gewißheit haben sollten, ohne Probleme heimkehren zu können. Regierungskreisen zufolge wird die individuelle Behandlung der Rückkehranträge der in der »negativen Liste« Aufgeführten mit dem Ziel gehandhabt, diese zahlenmäßig kontinuierlich zu verkleinern. Wenn damit das Ende des Exils auch als noch kaum sichtbar erscheint, so sind mit diesen Maßnahmen doch viele Tausende von chilenischen Flüchtlingen vor die Entscheidung gestellt, von der langersehnten Heimkehrmöglichkeit mit all ihrem Für und Wider Gebrauch zu machen.



[1] Eine Untersuchung uber die politischen Entwicklungen Chile im Blick auf die Heimkehr der chilenischen Flüchtlinge. Die Autorin ist in internationalen Sozialarbeit tätig und kennt  die Verhältnisse in Chile aus eigenen Erfahrungen mit chilenischen Flüchtlingen außerhalb und innerhalb des Landes (was head of the UNHCR Office in Chile von 1983-1985, when she wrote this article).