Ende des Exils
Chiles
Flüchtlinge vor der Heimkehr
(published under the
name of Dora
Beisner[1] in: Evangelische Zeitschrift,
October 1984, No. 10 17. Jahrgang, pp. 556-559)
Seit elf Jahren ist die Junta, die am l 1. September 1973 die Macht in
Chile ergriffen hatte, an der Regierung. Vor drei Jahren hat sie ihre
Verfassung in Kraft gesetzt. Diese neue Verfassung bedeutete keineswegs eine
Rückkehr zu jener Form der Demokratie, wie sie vor 1973 bestanden hatte;
sie war gleichwohl der Versuch zu einer Milderung der durch die Junta
errichteten Militärdiktatur, einer ansatzweisen Demokratisierung, die aus
verschiedenen Gründen notwendig geworden war. Die wirtschaftliche
Erholung, die nach dem Sturz der Allende-Regierung eingesetzt hatte, hatte in
vielen Bevölkerungskreisen
eine Art stillschweigende Zustimmung aufkommen lassen. Sie drohte allerdings ins
Gegenteil umzuschlagen, je mehr die wirtschaftliche Besserung
rückläufig wurde, je mehr die Unterdrückung der Parteien, der
Versammlungs- und der Pressefreiheit sich als politische Entmündigung des
ganzen Volkes erwies, je mehr vor allem aber die von der neuen Regierung
geduldeten oder gar veranlaßten Terrormaßnahmen der Polizei und der
politischen Sicherheitskräfte auch bei denen Angst und Schrecken
verbreiteten, die vorher weder für Allende noch für die Kommunisten
Sympathie gezeigt hatten. Auf die Dauer konnten die Gewalttaten in den
Gefängnissen, in abgelegenen Lagern, in stillgelegten Bergwerken, auf
einsamen Inseln weder vor der eigenen Bevölkerung noch vor der
ausländischen Presse verborgen bleiben, auch wenn die Zahl der Opfer
dieser Gewaltmaßnahmen bis heute nicht wirklich ermittelt werden kann.
Einigermaßen zutreffende Zahlen hat man hingegen über den Strom
der Flüchtlinge, der sich auch im weiteren Verlauf der siebziger Jahre in
viele, insbesondere auch west- und osteuropäische Länder ergoß
und der bis heute noch nicht versiegt ist. Im UN- Hochkommissariat für
Flüchtlinge schätzt man die Zahl dieser Flüchtlinge auf mehr als
30000. Viele von ihnen, Juristen, Lehrer, Ärzte, Künstler,
Schriftsteller, Techniker, Studenten kommen aus dem gebildeten chilenischen
Mittelstand. Die Flucht dieses wesentlichen Teiles der Intelligenz hinterlie6
damit nicht nur ihre Spuren in zahlreichen chilenischen Familien, sie wirkte
sich auch zwangsläufig als Schwächung der Wirtschaftskraft aus.
Der Entschluß zu mehr demokratischen und rechtsstaatlichen
Verhältnissen, wie er in der neuen Verfassung jedenfalls andeutungsweise
zum Ausdruck kommt, entsprach also dem Interesse des Regimes, wie es ebenso
schließlich in dessen Interesse lag, geflohenen Bürgern die
Rückkehr in die Heimat unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen.
Daß politische Polarisierungen immer auch Abwanderungen mit
wirtschaftlichen Folgen nach sich ziehen, hatte bereits die Allende-Regierung
erfahren müssen, was unmittelbar nach dem Sturz dieser Regierung die neuen
Machthaber bewog durch das Programm des Retorno
de Talentos Anreize zur Rückkehr dieser beruflich und wirtschaftlich
wichtigen Gruppe zu geben. Der Anfang der Flüchtlingsarbeit in Chile
September 1973 galt allerdings nicht unmittelbar chilenischen
Flüchtlingen. Sie betraf vielmehr zunächst ausschließlich
nicht-chilenische Staatsbürger, die, aus verschiedenen, vorwiegend
lateinamerikanischen Ländern kommend, vor dem 11. September 1973 in Chile
eine Zuflucht gefunden hatten. Die unsichere politische Lage des Landes
ließ nunmehr eine Ansiedlung dieser Asylanten, zu denen auch
Allende-Sympathisanten gehörten, als so wenig aussichtsreich erscheinen, daß
die Regierung Pinochet dem UN-Flüchtlingshochkommissar die Betreuung und
Weiterleitung dieser Gruppe ohne besondere Einschränkung
überließ, nachdem bereits die Regierung Allende eine Zusammenarbeit
entsprechend den Grundsätzen des internationalen Flüchtlingsschutzes
aufgenommen hatte. Der Umsturz 1973 erzeugte nun aber für Chile eine
eigene Flüchtlingssituation in Gestalt der chilenischen Schutzsuchenden,
die sich verfolgt fühlten, sei es aufgrund ihrer politischen
Überzeugung, sei es aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu oder Sympathie
mit den politischen Parteien oder Aktivitäten der gerade gestürzten
Regierung. Das Mandat des UN-Flüchtlingshochkommissars schloß eine
unmittelbare Mitwirkung zur Überwindung dieser Situation
grundsätzlich aus. Wohl aber war es möglich, in Zusammenarbeit mit
freiwilligen, zumeist kirchlichen und zwischenstaatlichen Hilfsorganisationen
für vorläufige Unterkunft, Aufnahme und Weiterleitung in andere
Länder zu sorgen.
Viele Tausende suchten und fanden damals Zuflucht in Botschaften der in
Chile vertretenen Staaten, darunter auch der päpstlichen Nuntiatur, bei
kirchlichen und humanitären Hilfsdiensten und in privaten Häusern. Es
ist charakteristisch für die politische Situation, die jetzt entstand,
daß das Militärregime das Wirken der diplomatischen Vertretungen,
der Hilfsorganisationen und des UN-Flüchtlingshochkommissars, wenn auch in
gewissen Grenzen, tolerierte und sogar in vielen Fällen durch die
Ausstellung von Schutzbriefen (Salvoconductos)
zur Ermöglichung der Ausreise unterstützte. Schließlich war
die Abschiebung oppositioneller Gruppen ja auch eine Entlastung des sich in
seiner Existenz immer wieder unsicher fühlenden Regimes. Natürlich
zeigte sich diese Unsicherheit ebenso in allen möglichen anderen Formen.
Da gab es die Verfolgung, die nur zu oft Folter und Tod bedeutete und der man
sich nur durch die Flucht entziehen konnte; da gab es die, die innerhalb des Landes in die
Verbannung geschickt wurden und diejenigen, die dem Gefängnis nur mit der
Zusage entkommen konnten, daß sie das Land auf dem schnellsten Wege
verlassen würden. Für diese hatte das Dekret 504 in der Mitte der
siebziger Jahre eine Ausweisung aus dem Lande (Extrañamiento) für die doppelte Zeit der meistens
durch die Militärgerichte ausgesprochene Gefängnisstrafe festgesetzt.
Zu einer gewissen Milderung dieser Praxis sowie der immer noch weitergehenden
brutalen und terroristischen Akte aller möglicher Gruppen und Personen,
konnten allerdings wiederum neben den humanitären und zwischenstaatlichen
Organisationen auch gewisse fortdauernde Reste demokratischer Institutionen des
Landes selbst beitragen. Die Anwesenheit und das Wirken internationaler
Hilfsorganisationen sowie das Interesse und die Berichterstattung der internationalen Presse
ließen zumindest einen für Diktaturen relativ weiten Spielraum
entstehen. Die Parteien sind zwar immer noch verboten, aber in dem Jahrzehnt
seit 1973 konnten sich immerhin gewisse nationale christliche,
menschenrechtliche und auch politische Gruppierungen bilden und behaupten. Als
erste wurde durch die Initiative des Kardinals Raul Silva Enriquez das Comité Pro-Paz schon unmittelbar
nach dem Umsturz ins Leben gerufen, in dem auch nicht-romisch-katholische
Kirchen mitarbeiteten. Zu ihren Mitbegründern gehörte der damalige
Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirche in Chile. Helmut Frenz, der
heutige Generalsekretär der deutschen Sektion von Amnesty International. Die Arbeit dieses »Komitees für den
Frieden« wurde allerdings schon in den ersten Jahren zunehmend erschwert und
schließlich verboten. Die meisten der Hauptmitarbeiter wurden
gefangengesetzt oder des Landes verwiesen, so daß die Gründung einer
neuen Organisation nötig wurde.
Dies war die im Jahre 1976 gegründete und jetzt nur noch von der
katholischen Kirche getragene Vicaria de
la Solidaridad, die bis heute tätig ist. Neben dieser katholischen
Organisation gibt es ein bedeutendes evangelisches Werk, das fast gleichzeitig
entstanden ist, die vorwiegend vom Weltkirchenrat getragene Stiftung für
Sozialhilfe der christlichen Kirchen (Fundación
de Ayuda Social de las Iglesias Christianas – FASIC). Weiterhin gibt es die
nicht nur auf die Flüchtlingsarbeit begrenzten privaten chilenischen
Organisationen wie die chilenische Menschenrechtskommission, oder das Komitee
für die Heimkehr der Exilchilenen (Comité
Pro-Retorno de los Exiliados), die beide gegen Ende der siebziger Jahre
gegründet wurden. Hilfe leisten im Rahmen ihrer jeweiligen
Möglichkeiten auch berufsständische und gemeinnützige
Organisationen.
Daß diese
Organisationen überhaupt zugelassen und arbeitsfahig sind, laßt neben allerhand
polizeistaatlichen Maßnahmen wie den in letzter Zeit erlassenen und oft willkürlich
ausgelegten Anti-Terrorgesetzen doch erkennen, daß die chilenische Militärdiktatur
auf in- und ausländische Interessen und Meinungen Rücksicht nehmen muß. Sie tut es oft
nur widerstrebend. Auch in der gegenwärtigen Verfassung bleibt dem
Präsidenten gemäß dem Artikel 24 das wenn auch nur
transitorische Recht, Gesetze und Massnahmen nach Bedarf zu erlassen und aufzuheben. Immer
wieder drohen Notstand und Zensur. Immer wieder werden sie auch
bedrückende Wirklichkeit. Auf dem politischen Barometer Chiles sind der
Sturm und das schöne Wetter immer gleich nahe. Auch die
Flüchtlingsarbeit ist diesem Klima mit all seinen Widerspruchen
ausgesetzt. Zu diesen Widersprüchen ist sicher auch die von der Regierung
schon Ende der siebziger Jahre eröffnete Möglichkeit der
Rückkehr chilenischer Flüchtlinge in die Heimat zu zahlen. Das betraf
zunächst individuell Interessierte in geringem Umfange – etwa 15 Personen
jährlich – die von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machten.
In der Zeit von Dezember 1982 bis September 1983 veröffentlichte
jedoch dann die Regierung in den Tageszeitungen zehn Listen, in denen die Namen
von rund 3500 Personen aufgeführt waren, deren Repatriierung von den
amtlichen Stellen als möglich angekündigt wurde. Die Initiative zu
dieser Maßnahme ging im wesentlichen auf den im August 1983 von General Augusto Pinochet berufenen zivilen Innenminister Sergio
Onofre Jarpa zurück. mit dessen Amtsübernahme auch der Beginn der Apertura, einer gewissen politischen
Öffnung, verbunden wird. Die Kriterien für die Auswahl der Personen,
deren Einreise nach Chile durch das kollektive Listensystem somit im Prinzip
nichts mehr im Wege stehen sollte, waren allerdings weithin undurchschaubar.
Neben den Namen von tatsächlichen Flüchtlingen standen solche von
Bürgern, die das Land nie verlassen hatten, Namen von im Land
Verschwundenen, von minderjährigen Kindern, sogar von Drogen-Kriminellen.
Im Oktober 1983 ging man zu einer individuellen Behandlung der
Rückkehranträge durch die chilenischen Auslandsvertretungen und eine
besonders zu dieser Bearbeitung organisierte Dienststelle, des
Innenministeriums in Santiago über, mit dem Ziel, dem Antragssteller
innerhalb von zehn bis 15 Tagen, also wesentlich schneller, als das vorher der
Fall gewesen war, einen amtlichen Bescheid zukommen zu lassen. Darüber
hinaus stellte sich das Listensystem auch als unzureichend heraus. Es gibt
Hinweise, daß die Antwortfristen dieses gegenwärtig in Kraft
befindlichen Systems im allgemeinen eingehalten werden.
Jedenfalls hat sich die Zahl der tatsächlich Zurückgekehrten
merklich gesteigert. Während 1983 nur circa 338 chilenische
Staatsbürger zurückkamen, beträgt die Zahl für die ersten
acht Monate dieses Jahres bereits 700 Personen. Diese Ziffer umfaßt
wohlgemerkt nur diejenigen, deren Rückkehr vom
UN-Flüchtlingshochkommissar geregelt und bezahlt wurde. Rechnet man dazu
die statistisch kaum erfa8bare Gruppe von solchen, die ihre Rückreise aus
eigenen oder anderen Mitteln finanzierten, so läge die Gesamtzahl der
bisher Heimgekehrten wahrscheinlich erheblich höher.
Verhandlungen mit
den Ämtern
Mit der gegenwärtig noch paradoxen und widersprüchlichen
politischen Situation hängt auch der besondere Charakter der Arbeit des
UN-Flüchtlingshochkommissariats in Santiago zusammen. Normalerweise haben
die Büros des Hochkommissars die Aufgabe, Schutzsuchenden Beistand sowie
konkrete materielle Hilfe zur Überwindung ihrer Not zu geben. Auch die
jetzt in Chile gestellte Aufgabe der Hilfe zur Heimkehr entspricht dem Mandat
des UN-Flüchtlingshochkommissariats, nach dessen Grundsätzen die
freiwillige Rückkehr gegenüber den anderen beiden Möglichkeiten
– der Umsiedlung in ein anderes Land, das auch in einem anderen Kontinent
liegen kann, oder das Verbleiben in einem Asylland meistens in der Region –
immer als die langfristig aussichtsreichste Lösung angestrebt wird.
Aus diesem Grunde und infolge des wachsenden Interesses der Exilchilenen an
ihrer Rückkehr werden zunehmend Vermittlungen und Verhandlungen mit den
amtlichen Instanzen nötig und von dem Büro in Santiago
durchgeführt: Antragsteller, die nicht den Weg über die chilenischen
Auslandsvertretungen gehen können, erhalten die Möglichkeit, durch
Vorsprache bei den Dienststellen des UN-Flüchtlingskommissars um eine
amtliche Stellungnahme zu ihrer Wiedereinreise nachzusuchen. Bei Personen,
für die ein Einreiseverbot besteht, weil ihre Namen auf einer schwarzen
Liste stehen, kann in vielen Fällen eine vorläufige, oft auch eine
volle Aufhebung des Verbots erreicht werden. Getrennte Ehepaare und Kinder im
Asylland des chilenischen Flüchtlings können im Rahmen des
Familienzusammenführungsprogramms jetzt wieder leichter zueinander finden.
Abhängig von
politischer Konsolidierung
Darüber hinaus bedeutet das Büro des Flüchtlingskommissars
und sein Wirken eine Repräsentation rechtsstaatlicher, nach der Charta der
Vereinten Nationen von allen Mitgliedsstaaten anerkannter Grundsätze. Sie
bedeutet außerdem für die chilenische Regierung eine Entlastung von
Sozial- und Verwaltungsaufgaben, die durch die dem Land gestellten
Flüchtlingsproblem notwendig geworden sind. Eine wirkliche Losung des
chilenischen Flüchtlingsproblems hängt allerdings letztlich auch von
einer Konsolidierung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des
Landes ab. Hohe Auslandsverschuldung, hohe Arbeitslosenzahlen, ein
verhältnismäßig geringer Export, schaffen eine Gesamtsituation,
mit der der Heimkehrende oft noch emp6ndlicher konfrontiert wird, als der
Daheimgebliebene. Bei allen Besonderheiten der politischen Situation in Chile
wird auch dies Land von den Unruhen der heutigen Weltwirtschaft betroffen. Es
muß gewiß auch von sich aus alle Anstrengungen unternehmen, damit
fertig zu werden, aber ebenso tragen auch andere Länder, insbesondere die
entwickelten Industrieländer für seine Zukunft eine mehr als nur
ökonomische Verantwortung. Die Tätigkeit des
UN-Flüchtlingshochkommissariats und der internationalen und
zwischenstaatlichen Hilfs-Organisationen in Chile ist Ausdruck dieser
Verantwortung, und diese Tätigkeit kaan immerhin auch auf Erfolge
hinweisen. Diese Erfolge könnten ein Anfang sein. Aus diesem Anfang mehr
zu machen, wäre die Aufgabe der weiteren internationalen Flüchtlingshilfe
in Chile und anderswo. Damit könnten, wenn manche günstige
Entwicklungen anhalten, auch die nationalen und lokalen Hilfsdienste und
Verbände gestärkt werden, von deren Wirken der Erfolg der
Wiedereingliederung der Rückkehrer letzten Endes abhängig ist.
Die jüngsten Entwicklungen weisen darauf hin, daß die
gegenwärtigen Machthaber an einem gewissen Fortschritt auf dem Weg zur
Lösung des Exil- und Flüchtlingsproblems interessiert sind. So
könnten jedenfalls die beiden letzten Regierungsmaßnahmen gewertet
werden: einerseits die Arbeit einer im August 1984 gebildeten informellen
interministeriellen Gruppe, die bereits kleine, aber sichtbare Resultate zur
Erleichterung der Wiedereingliederung der Heimkehrer erbrachte. Andererseits
die Anfang September von Regierungskreisen bekannt- gegebene Liste von fast
5000 Namen von Personen, die noch keine Einreiseerlaubnis in ihre Heimat haben;
diese Zahl schließt im allgemeinen die Familienmitglieder nicht ein.
Wenngleich die letztere Maßnahme als wenig wünschenswert erscheinen
mag, so liegt der Vorteil dieser seit Jahren von allen Beteiligten geforderten
Liste darin, daß alle diejenigen, deren Name nicht verzeichnet ist, nun
endlich im Prinzip die Gewißheit haben sollten, ohne Probleme heimkehren
zu können. Regierungskreisen zufolge wird die individuelle Behandlung der
Rückkehranträge der in der »negativen Liste« Aufgeführten mit
dem Ziel gehandhabt, diese zahlenmäßig kontinuierlich zu
verkleinern. Wenn damit das Ende des Exils auch als noch kaum sichtbar
erscheint, so sind mit diesen Maßnahmen doch viele Tausende von
chilenischen Flüchtlingen vor die Entscheidung gestellt, von der
langersehnten Heimkehrmöglichkeit mit all ihrem Für und Wider
Gebrauch zu machen.
[1] Eine Untersuchung uber die politischen Entwicklungen Chile im Blick auf die Heimkehr der chilenischen Flüchtlinge. Die Autorin ist in internationalen Sozialarbeit tätig und kennt die Verhältnisse in Chile aus eigenen Erfahrungen mit chilenischen Flüchtlingen außerhalb und innerhalb des Landes (was head of the UNHCR Office in Chile von 1983-1985, when she wrote this article).